Im Spätsommer 2019 war die Aufregung in der Hindenburgstraße groß, als an einem Samstag auf einem Privatgrundstück mit der Fällung einer stattlichen Blutbuche begonnen wurde. Wegen der damals unklaren Rechtslage darüber, ob die Fällung erlaubt war oder nicht, stoppte die Polizei die Arbeiten vor Ort. Da war allerdings bereits etwa die Hälfte der Buche abgesägt. Inzwischen steht die Sach- und Rechtslage fest.
Wie die Ravensburger Stadtverwaltung mitteilt, verstieß der Grundstückseigentümer zum Zeitpunkt der Aktion nicht gegen geltendes Recht. Gerade noch: denn nur gut eine Woche nach dem Vorkommnis hatte der Gemeinderat eine Baumschutzsatzung für Ravensburg beschlossen. Außerdem sollte dieser spezielle Baum durch Bebauungsplaneintrag ausdrücklich gesichert werden.
Nach dem einstweiligen Stopp der Arbeiten gab die Stadt ein Baumgutachten in Auftrag, um Klarheit über die Überlebenschancen des Restes der Blutbuche zu erhalten. Das Ergebnis liegt inzwischen vor und ist ernüchternd. Laut Gutachten ist „ein irreversibler Schaden“ durch die massiven Astabschnitte entstanden, unter anderem sei die Baumkrone stark windbruchgefährdet und müsste nochmals deutlich eingekürzt werden. Die direkte Sonneneinwirkung auf den ungeschützten Baum führe zu Rindenbrand und damit zu einer weiteren Schwächung. Auf Dauer könne die Buche mit vertretbarem Aufwand nicht erhalten werden.
Rein rechtlich ist dies dem Bauherrn nicht vorwerfbar. Wie die Stadtverwaltung schreibt, könne der Bauherr den Baum nun fällen und das Grundstück bebauen, da inzwischen die Baugenehmigung vorläge. „Auch wenn es weh tut“, sagt Baubürgermeister Dirk Bastin, „man muss das so akzeptieren. Immerhin konnten wir eine Ersatzpflanzung mit zwei Linden, sowie eine Ersatzzahlung festschreiben.“