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Polizeibericht Landkreis Ravensburg

Meldungen der Polizei aus dem Kreisgebiet Ravensburg vom Montag, 13. Mai 2019

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Sachbeschädigung
In der Nacht von Samstag auf Sonntag trieben unbekannte Täter in Mochenwangen in zwei Fällen ihr Unwesen. In einem Vorgarten im Sportplatzweg beschädigten sie eine Gartenbeleuchtung, in der Straße „Am Bildstöckle“ einen im Vorgarten befindlichen Steinbrunnen und entwendeten von dort einen Dekoartikel, der am nächsten Morgen im Garten des Nachbarn beschädigt aufgefunden wurde. Die Schadenshöhe kann noch nicht beziffert werden. Personen, die in der fraglichen Nacht Verdächtiges beobachtet haben, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Weingarten, Tel. 0751/803-6666, zu melden.

 L 260 / Aitrach
Verkehrsunfall
Nach einem Verkehrsunfall am Montag gegen 05.30 Uhr war die L 260 während der Bergungsarbeiten zwischen Aitrach und Aichstetten teilweise gesperrt. Ein 61-jähriger Sattelzuglenker kam vermutlich aufgrund Unachtsamkeit nach rechts von der Fahrbahn ab. In dem abschüssigen und aufgeweichten Bankett drohte der Sattelzug zu kippen, weshalb eine Abschleppfirma beauftragt wurde, mit einem Bergefahrzeug und einem Schwerlastkran den Sattelzug zu bergen.

A 96 / Aichstetten
Sekundenschlaf führt zu Unfall
Wegen einer Straßenverkehrsgefährdung muss sich eine 46-jährige Renault-Lenkerin verantworten, die am Sonntagmorgen gegen 07.00 Uhr auf der A 96 einen Verkehrsunfall verursachte. Die Frau befuhr die Autobahn von Lindau kommend in Richtung Memmingen. Zwischen den Anschlussstellen Aichstetten und Aitrach kam sich nach eigenen Angaben wegen eines Sekundenschlafs nach rechts von der Fahrbahn ab, durchbrach den Wildschutzzaun und geriet daraufhin ins Schleudern. Beim Versuch, wieder auf die Fahrbahn zu gelangen, durchbrach sie erneut den Wildschutzzaun und kam im angrenzenden Grünstreifen neben der Fahrbahn zum Stehen. Die Autofahrerin wurde nur leicht verletzt, an ihrem Fahrzeug entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Der Führerschein der Frau wurde sichergestellt, die Führerscheinstelle informiert. Bis zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft darf sie keine führerscheinpflichtige Fahrzeuge mehr führen.

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