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TWS informiert über Soforthilfen für Gas- und Wärmekunden

Bild: TWS

Die Bundesregierung unterstützt Bürgerinnen und Bürger in der Energiekrise mit ihrem dritten Hilfspaket. Die Entlastung soll in zwei Schritten erfolgen: Als Soforthilfe übernimmt der Staat zunächst für alle privaten Gas- und Wärmekunden die Abschlagszahlung, die sie im Dezember leisten müssten. Das soll für eine schnelle Entlastung zu Beginn des Winters sorgen. Auf die Soforthilfe soll ab 01. Februar oder 01. März 2023 die Preisbremse für alle privaten Gas- und Wärmekunden folgen.

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Die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) begrüßt angesichts des Ausnahmezustands am Energiemarkt die Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger durch die Bundesregierung. Durch die vielen gesetzlichen Änderungen und Neuerungen erlebt die TWS jedoch auch viel Unsicherheit bei ihrer Kundschaft. „Kunden, die ein SEPA-Mandat für den Einzug der Abschlagszahlungen und die Jahresverbrauchsabrechnung haben, brauchen nichts zu tun, um in den Genuss beider staatlichen Entlastungen zu kommen“, erklärt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt bei der TWS, und fügt an: „Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass wir die Entlastungen aus Soforthilfe und Preisbremse zu hundert Prozent direkt weitergeben.“

Die Bundesregierung bezahlt dabei den entsprechenden Betrag direkt an den Energielieferanten. Wer als Kunde einen Vertrag mit einem Energielieferanten wie der TWS hat und ihm ein SEPA-Mandat für den Einzug der Monatsabschläge erteilt hat, braucht nichts zu tun. In diesen Fällen bucht der Energielieferant nicht ab. Wer per Überweisung bezahlt, muss selbst aktiv werden und die Abschlagszahlung für Dezember aussetzen. Kundinnen und Kunden der TWS, die keine Änderung vornehmen, erhalten den Abschlagsbetrag bei der nächsten Jahresrechnung rückvergütet. „Wir kümmern uns um eine korrekte Abrechnung der Hilfen“, erklärt Robert Sommer.

Mieterinnen und Mieter müssen mit ihrem Vermieter klären, wie und wann die Entlastung bei ihnen ankommt; je nach Regelung kann die Soforthilfe eventuell auch erst mit der nächsten Nebenkostenabrechnung verrechnet werden.

Umsetzung der Gas- und Wärmepreisbremse
Aktuell arbeitet die Bundesregierung an der Umsetzung der zweiten Stufe des neuen Entlastungspakets. Diese soll für Gas- und Wärmekunden wie folgt umgesetzt werden:

Der Preis für Gas soll bei zwölf Cent pro Kilowattstunde brutto, bei Wärme bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde brutto, also jeweils inklusive Steuern, gedeckelt werden. Damit ein Sparanreiz erhalten bleibt, soll dieser Preis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gelten; für den darüberhinausgehenden Verbrauch wird der aktuelle Marktpreis berechnet. Denn schließlich wird der Preisdeckel die Gasknappheit nicht lösen; dagegen hilft nur Energiesparen. Der Preisdeckel soll bis April 2024 befristet sein.

Ausweitung der Entlastungspakete auf Strom
Auch bei den Stromkosten will die Bundesregierung alle Privathaushalte mit der Einführung einer Strompreisbremse entlasten. Für kleine und mittlere Unternehmen soll es vergleichbare Regelungen geben. Die Preisbremse im Strom soll bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto liegen, ebenfalls für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Mengen, die diesen Verbrauch übersteigen, zahlen private Verbraucherinnen und Verbraucher dann den aktuellen Marktpreis. Die Strompreisbremse soll bereits zum 01. Januar 2023 eingeführt werden.

 Kundenservice gefragt wie nie

Die TWS verzeichnet so viele Kundenanfragen per Telefon und E-Mail wie nie zuvor, wie Robert Sommer, Bereichsleiter Markt, informiert. Das Volumen sei um das Dreifache gestiegen. Auch die Gespräche würden länger dauern. Die Kundinnen und Kunden seien verunsichert, was die Entlastungen betreffe, es bestehe ein hoher Erklärungsbedarf und viele hätten die Sorge, ihre Energierechnungen nicht mehr zahlen zu können. Er verspricht: „Die TWS hilft bestmöglich und findet gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen.“ Er bittet jedoch auch um Verständnis für eventuell längere Bearbeitungszeiten von Kundenanfragen. Die häufigsten Fragen und Antworten zum Entlastungspaket beantwortet die TWS auf ihrer Webseite www.tws.de .

 

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