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Stadt informiert über wichtige Details zur Landtagswahl

Bild: Stadt Ravensburg

In ganz Baden-Württemberg haben die Städte und Gemeinden die Zahl der Briefwahlbezirke deutlich aufgestockt. Dafür bleiben etliche der üblichen Wahllokale in den Wohnbezirken bei der Landtagswahl am Sonntag 14. März geschlossen. So auch in Ravensburg. Schuld daran ist die Corona-Situation, wegen der deutlich stärker als sonst per Brief gewählt wird.

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Die Stadt Ravensburg hat deshalb die Zuordnung der Wähler zu den Wahllokale neu vorgenommen und gleichzeitig die Zahl der Wahllokale deutlich von bisher 47 auf jetzt nur noch 17 reduziert. Die Zahl der Briefwahlvorstände hat man dagegen deutlich aufgestockt. Die Stadt bittet nun alle Wählerinnen und Wähler, die nicht per Brief, sondern am Sonntag lieber persönlich wählen wollen, sich mit einem Blick auf ihre Wahlbenachrichtigung zu vergewissern, welches ihr Wahllokal zur Landtagswahl ist.

Hier eine Übersicht der Wahllokale, die am 14. März nicht betrieben werden:

  • Kreissparkasse Waaghaus
  • Heilig-Geist-Spital
  • Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße
  • Landratsamt Ravensburg, Gartenstraße
  • Martinusschule
  • Welfengymnasium
  • Seniorenzentrum Gustav-Werner-Stift
  • Montessori-Kinderhaus Schornreute
  • Neues Rathaus
  • Kindergarten St. Franziskus
  • Gemeindesaal Christkönig
  • Markus Kindergarten
  • Kindergarten St. Theresia
  • Technisches Rathaus
  • Altenheim St. Meinrad
  • Gemeindezentrum Dreifaltigkeit
  • Seniorenzentrum Weststadt
  • Montessori Kinderhaus Huberesch
  • Kindergarten St. Josef
  • Mehrzweckgebäude Oberzell
  • Grundschule Taldorf
  • Kindergarten St. Norbert
  • Dorfgemeinschaftshaus Gornhofen

Die Stadt gibt außerdem wichtige Hinweise für die übrig gebliebenen 17 Wahllokale, die für die Wählerinnen und Wähler am 14. März von 8 bis 18 Uhr geöffnet sind: Aufgrund der Corona-Pandemie ist ein Zutritt in die Wahllokale nur mit medizinischer Mund-Nasen-Maske erlaubt, Personen, die durch Bescheinigung nachweisen, dass sie von der Maskenpflicht befreit sind, sowie Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sind davon ausgenommen. Das Wahllokal darf nur von fünf Wählern gleichzeitig betreten werden, notfalls muss vor dem Wahllokal gewartet werden. Die bereits allgemein bekannten Regelungen zum Abstand und zur Handdesinfektion gelten auch in den Wahllokalen. Im Wahllokal werden die Kugelschreiber für die Stimmabgabe ausgegeben und danach desinfiziert, jeder Wähler darf aber auch sein eigenes Schreibgerät mitbringen.

Die Wahlen sind öffentlich. Wer sich im Wahlraum aufhalten will, um das Wahlgeschehen zu verfolgen, muss seine Kontaktdaten beim Wahlvorstand angeben. Auch hier besteht die Pflicht, eine Maske zu tragen und Abstände einzuhalten. Personen mit coronatypischen Krankheitssymptomen (Fieber, trockener Husten, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns) erhalten keinen Zutritt zum Wahllokal.

Der Zutritt zum Wahlgebäude ist außerdem Personen untersagt, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder in den vergangenen zehn Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten.

Kurzfristig erkrankte oder sich in Quarantäne befindende Personen haben die Möglichkeit, am Wahltag bis 15 Uhr beim Wahlamt unter der Telefonnummer 82-413 Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenn man eine Person die Briefwahlunterlagen abholen lässt, benötigt diese eine schriftliche Vollmacht. Die Stimmabgabe durch eine Vertretung ist nicht möglich.

Die Corona-Verordnung gilt auch vor dem Wahllokal. Das heißt, dass auch draußen die Maskenpflicht eingehalten und der Abstand gewahrt werden müssen, falls sich eine Warteschlange bildet.

Wahlbenachrichtigung verloren – was nun?

An der Wahl kann derjenige teilnehmen, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Als Nachweis dafür wurden Mitte Februar die Wahlbenachrichtigungen, wieder in Briefform, verschickt. Wer keine Benachrichtigung bekommen oder diese verlegt hat, aber im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann trotzdem wählen. In diesem Fall ist im Wahllokal unbedingt ein Ausweis­dokument vorzulegen. Bei Fragen zum Wahllokal oder zum Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, hilft das Wahlamt gerne weiter.

Die Stimmzettel im Wahlkreis 69 haben alle in der oberen rechten Ecke ein Loch eingestanzt. Hintergrund ist die Kennzeichnung der Stimmzettel für Blinde und Sehbehinderte, die mittels dieser Orientierungshilfe die Stimmzettel in entsprechende Schablonen einlegen können. Da alle Stimmzettel einheitlich gekennzeichnet sind, ist das Geheimnis der Wahl durch diese Lochung nicht gefährdet.

Steigende Briefwahlbeteiligung:

Für rund 13.000 Wählerinnen und Wähler wurden in den vergangenen Wochen Briefwahlunterlagen ausgestellt, das sind so viele wie noch nie bei einer Wahl. Bis einschließlich Freitag, 12. März, 12 Uhr werden im Briefwahlbüro im Kornhaus und in den Einwohnermeldeämtern der Ortschaften Briefwahlunterlagen ausgegeben. In der Zeit von 14 bis 18 Uhr werden Briefwahlunterlagen nur noch direkt vom Wahlamt im Rathaus, Marienplatz 26, ausgegeben.

Ab Samstag dürfen die Briefwahlunterlagen nur noch in dringenden Notfällen ausgestellt werden, wie z.B. einer plötzlichen Erkrankung oder wegen einen Absonderungsanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz (Quarantäne). In diesen Fällen werden die Unterlagen vom Wahlamt am Samstag von 10 bis 12 Uhr und am Sonntag von 8 bis 15 Uhr im Rathaus, Marienplatz 26, ausgegeben.

Die Wahlbrief muss bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag beim Wahlamt eingegangen sein. Wer seine Unterlagen mit der Post verschickt, muss sie deshalb spätestens am Freitag in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen haben oder ins Wahlamt ins Rathaus bringen. Der Briefkasten am Eingang Marktstraße wird bis Sonntag, 18 Uhr regelmäßig geleert, eine persönliche Abgabe im Wahlamt ist nicht notwendig. Eine Abgabe der roten Briefwahlkuverts in den Wahllokalen ist nicht möglich.

INFO
Auf der Homepage der Stadt Ravensburg www.ravensburg.de wird ein Online-Dienst „Wahllokalfinder“ für die angeboten, die persönlich wählen gehen. Stichtag für den Wohnort ist der 31. Januar 2021. Auf der Wahlbenachrichtigung, die jedem Wähler per Post zuging, ist das zugeordnete Wahllokal ebenfalls eingetragen.

 

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