rv-news.de
RavensburgTop-Thema

Stadt gibt letzte Infos und Details zur Bundestagswahl

Der Trend zur Briefwahl ist ungebrochen. Noch mehr Wähler als bei der Landtagswahl geben ihre Stimme mittels Briefwahl ab.Für rund 14.000 Wählerinnen und Wähler wurden in den vergangenen Wochen Briefwahlunterlagen ausgestellt. Damit wurde der bisherige Höchstwert bei der diesjährigen Landtagswahl im März nochmals überschritten.

- Anzeige -
Jetzt bewerben!


Bis einschließlich Freitag, 24. September, 12 Uhr werden im Bürgeramt im Rathaus und in den Einwohnermeldeämtern der Ortschaften Briefwahlunterlagen ausgegeben. In der Zeit von 14 bis 18 Uhr werden Briefwahlunterlagen nur noch direkt vom Wahlamt im Rathaus, Marienplatz 26, ausgegeben.

Ab Samstag, 25. September dürfen die Briefwahlunterlagen nur noch in dringenden Notfällen ausgestellt werden, wie z.B. einer plötzlichen Erkrankung oder wegen einen Absonderungsanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz (Quarantäne). In diesen Fällen werden die Unterlagen vom Wahlamt am Samstag von 10 bis 12 Uhr und am Sonntag von 8 bis 15 Uhr im Rathaus, Marienplatz 26, ausgegeben.

Die Wahlbriefunterlagen muss bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag beim Wahlamt eingegangen sein. Wer seine Unterlagen mit der Post verschickt, muss sie deshalb spätestens am Freitag in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen haben oder ins Wahlamt ins Rathaus bringen. Der Briefkasten am Eingang Marktstraße wird bis Sonntag, 18 Uhr regelmäßig geleert. Eine persönliche Abgabe im Wahlamt ist nicht notwendig. Eine Abgabe der roten Briefwahlkuverts in den Wahllokalen ist nicht möglich.

Aufgrund des hohen Briefwahlaufkommens hat die Stadt Ravensburg die Zahl der Urnenwahllokale im Vergleich zur letzten Bundestagswahl reduziert und neu geordnet. Die Zahl der Wahllokale wurde neu mit 34 Wahllokalen festgelegt. 15 Briefwahlvorstände kümmern sich um die Auszählung der Briefwahlstimmen.

Die Stadt bittet alle Wählerinnen und Wähler, die nicht per Brief, sondern am 26. September persönlich wählen wollen, sich mit einem Blick auf ihre Wahlbenachrichtigung zu vergewissern, welches ihr Wahllokal zur Bundestagswahl ist.

Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Aufgrund der Corona-Pandemie ist ein Zutritt in die Wahllokale nur mit medizinischer Mund-Nasen-Maske (OP-Maske oder FFP2) erlaubt. Personen, die durch eine Bescheinigung nachweisen, dass sie von der Maskenpflicht befreit sind, sowie Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sind davon ausgenommen. Das Wahllokal darf nur von fünf Wählern gleichzeitig betreten werden. Notfalls muss vor dem Wahllokal gewartet werden. Es kann zu Wartezeiten kommen. Die bereits allgemein bekannten Regelungen zum Abstand und zur Handdesinfektion gelten auch in den Wahllokalen. Im Wahllokal werden die Kugelschreiber für die Stimmabgabe ausgegeben und danach desinfiziert, jeder Wähler darf aber auch sein eigenes Schreibgerät mitbringen.

Die Wahlen sind öffentlich. Wer sich im Wahlraum aufhalten will, um das Wahlgeschehen zu verfolgen, muss seine Kontaktdaten beim Wahlvorstand angeben. Auch hier besteht die Pflicht, eine Maske zu tragen und Abstände einzuhalten. Personen mit coronatypischen Krankheitssymptomen (Fieber, trockener Husten, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns) erhalten keinen Zutritt zum Wahllokal.

Der Zutritt zum Wahlgebäude ist außerdem Personen untersagt, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder in den vergangenen zehn Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten.

Kurzfristig erkrankte oder sich in Quarantäne befindende Personen haben die Möglichkeit am Wahltag bis 15 Uhr beim Wahlamt unter der Telefonnummer 0751/82-413 Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenn sich eine Person die Briefwahlunterlagen von jemand anderem abholen lassen möchte, benötigt diese beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht. Die Stimmabgabe durch eine Vertretung ist nicht möglich.

Die Corona-Verordnung gilt auch vor dem Wahllokal. Das heißt, dass auch draußen die Maskenpflicht eingehalten und der Abstand gewahrt werden muss, falls sich eine Warteschlange bildet.

An der Wahl kann derjenige teilnehmen, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Als Nachweis dafür wurden Mitte August Wahlbenachrichtigungen in Briefform, verschickt. Wer keine Benachrichtigung bekommen hat oder diese verlegt hat, aber im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann trotzdem wählen. In diesem Fall ist im Wahllokal zwingend ein Ausweis­dokument vorzulegen. Bei Fragen zum Wahllokal oder ob ein Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, hilft das Wahlamt gerne weiter.

 Bei allen Stimmzetteln im Wahlkreis Ravensburg  – 294 ist rechts oben eine Ecke abgeschnitten. Hintergrund ist die Kennzeichnung der Stimmzettel für Blinde und Sehbehinderte, die mittels dieser Orientierungshilfe die Stimmzettel in entsprechende Schablonen einlegen können. Da alle Stimmzettel einheitlich gekennzeichnet sind, ist das Geheimnis der Wahl durch diese Lochung nicht gefährdet.

Die Forschungsgruppe Wahlen wird bei der Ergebnisermittlung dieses Mal im Wahllokal der Schussentalhalle vor Ort sein. Damit fließt dieses Ergebnis sofort nach der mündlichen Ergebnisbekanntgabe in die Hochrechnung des ZDF´s mit ein und hilft mit, dass die Prognosen genauer werden.

In den Wahlbezirken 6 (Welfengymnasium,) und im Wahlbezirk 12 (Neuwiesenschule) werden von statistischen Landesamt die Wahlbeteiligung der männlichen und weiblichen Wähler nach zehn Geburtsjahresgruppen festgehalten. Dazu erhalten die Wähler einen Stimmzettel mit einem Kennbuchstaben für die jeweilige Altersgruppe.  Die Auswahl der Wahlbezirke erfolgte durch die Landeswahlleiterin in Abstimmung mit dem Bundeswahlleiter und dem Statistischen Landesamt. Oberster Grundsatz bei Wahlstatistiken ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Repräsentative Wahlbezirke sind daher immer so groß, dass niemand auf die Stimmabgabe eines einzelnen Wählers rückschließen kann.

Auf der Homepage der Stadt Ravensburg www.ravensburg.de wird ein Online-Dienst „Wahllokalfinder“ für die angeboten, die persönlich wählen gehen. Stichtag für den Wohnort ist der 15. August 2021. Auf der Wahlbenachrichtigung, die jedem Wähler per Post zuging, ist das zugeordnete Wahllokal ebenfalls eingetragen.

Print Friendly, PDF & Email