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Ravensburg

Selbst Nagelsperre hält flüchtenden Verkehrssünder nicht auf

In der Nacht zum Mittwoch ist ein Autofahrer in Ravensburg vor einer Polizeikontrolle geflüchtet. Die anschließende Verfolgung endete erst im Bodenseekreis. Kurz vor 1 Uhr fuhr ein Renault Megane mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Meersburger Straße. Deswegen wollte eine Streifenbesatzung den Wagen anhalten und den Fahrer kontrollieren. Die Anhaltezeichen der Gesetzeshüter wurden vom Lenker des Pkw ignoriert.  Der 33-Jährige flüchtete in Richtung Innenstadt, fuhr am Frauentor bei Rot über die Ampel und raste anschließend weiter in Richtung B32, die er nach wenigen Kilometern wieder verließ, um in Richtung Bodenseekreis weiterzufahren. Zu der Zeit waren bereits mehrere Streifenwagen in die Fahndung eingebunden. An der Kreuzung der K 7712 mit der L 326 bei Prestenberg gelang es der Polizei, eine Nagelsperre auszulegen, die der 33-Jährige kurze Zeit später auch überfuhr.

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Trotz vier platter Reifen setzte der Flüchtige seine Fahrt in südliche Richtung fort. Allerdings musste er sein Tempo deutlich reduzieren. Diesen Umstand nutzte eine Streifenbesatzung, um den Renault Megane zu überholen. Zirka 100 Meter vor der Wildpoldsweiler Kreuzung (L331/L333/K7712) blockierten die Beamten mit ihrem Dienstwagen die Kreisstraße so, dass zumindest eine ungebremste Weiterfahrt nicht möglich war.  Der 33-Jährige zog seinen Renault deswegen nach rechts, um das Polizeifahrzeug zu umfahren. Dabei prallte er gegen die Leitplanke und in der Folge auch gegen den Streifenwagen. Bei der sich anschließenden Kontrolle leistete der leicht verletzte Mann Widerstand und weigerte sich, aus seinem Auto auszusteigen. Letztendlich blieb den Einsatzkräften nichts anderes übrig, als ihn zu überwältigen und aus seinem Pkw zu holen. Da der 33-Jährige Anzeichen von Drogeneinwirkung zeigte, ordnete die Staatsanwaltschaft Ravensburg eine Blutprobe an.  Am Renault des Tatverdächtigen, der abgeschleppt werden musste, und am Streifenwagen der Polizei entstand ein Gesamtsachschaden von rund 10.000 Euro. Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Mann zumindest wegen der begangenen Verkehrsdelikte und der Widerstandshandlung angezeigt.

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