rv-news.de
Landkreis RV

Neuer Fall von Geflügelpest im Landkreis in Bad Wurzach bestätigt

Informationen aus dem Landratsamt. Archivbild: F.Enderle

Am 4. April wurde ein neuer Fall von Geflügelpest im Landkreis Ravensburg in Bad Wurzach bestätigt. Bei einem privaten Geflügelhalter verendeten vier erkrankte Hühner. Der Restbestand von acht Hühnern und zwei Gänsen wurde getötet.

- Anzeige -
Jetzt bewerben!


Es besteht keine Verbindung zum Junghennen-Aufzuchtbetrieb in Nordrhein-Westfalen, der in Zusammenhang mit den bestätigten Geflügelpest-Fällen in Kleinbeständen Nähe Isny steht. Daher muss davon ausgegangen werden, dass ein Eintrag des Virus durch Wildvögel stattgefunden hat. Aufgrund des bestätigten Falls in Bad Wurzach erweitert der Landkreis Ravensburg in Kürze seine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest in Bezug auf die Restriktionsgebiete. In diesen müssen Geflügelhalter entsprechende Maßnahmen treffen, unter anderem die Aufstallung (Stallpflicht) des Geflügels. Alle geltenden Regelungen sowie eine Karte der Restriktionsgebiete sind in der Allgemeinverfügung zu finden, die unter www.rv.de veröffentlicht und abrufbar ist. Das Einhalten der Biosicherheitsmaßnahmen ist entscheidend um einen Seucheneintrag in Geflügelbestände zu verhindern.Weiterhin gilt: Geflügelhalter, die ab 16. März Hühner aus Bayern oder anderen Bundesländern zugekauft haben oder in deren Beständen plötzlich gesundheitliche Auffälligkeiten auftreten, werden eindringlich gebeten, sich beim Veterinär- und Verbraucherschutzamt zu melden, da auch hier Infektionen nicht auszuschließen sind.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass auch Kleinstbestände mit nur einem oder wenigen Tieren der Veterinärbehörde bekannt sein müssen und verpflichtet sind, ihre Geflügelhaltung beim Landratsamt registrieren zu lassen. Formulare zur Meldung finden sich unter www.rv.de

Weitere Informationen zum Geflügelpestgeschehen gibt es auch auf den Seiten des Friedrich-Loeffler-Institutes: www.fli.de

Print Friendly, PDF & Email