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Nächtliche Ausgangsbeschränkung im Landkreis gelten ab Mittwoch

Informationen aus dem Landratsamt. Archivbild: F.Enderle

Ab Mittwoch, 21.04.2021, 21 Uhr gilt im Landkreis Ravensburg eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Das hat das Landratsamt am Montagnachmittag mitgeteilt. Die Wohnung oder Unterkunft darf dann von 21 bis 5 Uhr nur noch für die folgenden Zwecke verlassen werden:

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  • Zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen.
  • Für Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechtspflege oder der Daseinsfürsorge oder -vorsorge dienen, sowie Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und sonstigen Gremien der Legislative, Judikative und Exekutive sowie Einrichtungen der Selbstverwaltung einschließlich von Erörterungsterminen und mündlichen Verhandlungen im Zuge von Planfeststellungsverfahren.
  • Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz.
  • Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen.
  • Zur Berufsausübung, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist, der Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien.
  • Zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts.
  • Zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender,
  • Zur Versorgung von Tieren, beispielsweise Gassi gehen.
  • Aufgrund ähnlich gewichtiger und unabweisbarer Gründe.
  • Die nächtliche Ausgangsbeschränkung wurde vom Land Baden-Württemberg einheitlich für das ganze Landesgebiet durch eine Änderung der Corona-Verordnung festgelegt. Sie gilt in allen Kreisen, in denen die 7- age-Inzidenz an drei Tagen in Folge über 100 liegt und ist eine zusätzliche Maßnahme zur bereits bestehenden „Notbremse“. Die Ausgangsbeschränkung gilt zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung.

    Weitere Informationen finden Sie unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-coronaverordnung-des-landes-baden-wuerttemberg

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