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Maskenpflicht im Nahverkehr besteht weiter

Symbolbild: K.Enderle

An diesem Samstag, 1. Oktober, treten in Baden-Württemberg und Bayern neue Verordnungen zum Infektionsschutz in Kraft. An der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs ändert sich dadurch nichts.

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 Beide Bundesländer schreiben in ihren neuen Verordnungen weiterhin das Tragen von Masken im öffentlichen Nahverkehr vor. Es genügt jeweils das Tragen einer einfachen medizinischen Maske, auch als OP-Maske bekannt. Somit gelten in allen Bussen und Bahnen des gesamten bodo-Verkehrsverbunds weiterhin die bisher schon bestehenden Regeln.

 

 

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