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Weingarten

Mach mit! – „Demokratie leben!“ startet in das Förderjahr 2023

Der Krieg in der Ukraine, die Energiekrise, die unmittelbaren Folgen der Pandemie und der Inflation: die Ereignisse der letzten Wochen überschlagen sich nahezu. Gerade jetzt bedarf es einer aktiven und lebendigen Zivilgesellschaft, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Weingarten stärkt und über unterschiedliche Initiativen und Ideen für ein buntes, tolerantes und gerechtes Miteinander wirbt.

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Die Stadt ruft daher alle gemeinnützige Einrichtungen und Vereine auch im nächsten Förderjahr zur aktiven Mitwirkung auf. Vorbehaltlich einer Förderzusage aus dem Bundesministerium können ab dem heutigen Tag Förderanträge für eine Bezuschussung aus dem Bundesprogramm für das Jahr 2023 gestellt werden. Die Antragsfrist für die erneute Vergaberunde läuft bis zum 8. November 2022.

Hier die wichtigsten Fragen rund um die Projektausschreibung für Sie im Überblick:

Was bezweckt „Demokratie leben!“?

Das Bundesprogramm zielt darauf ab, demokratisches Verhalten, ziviles Engagement und den Einsatz für Vielfalt und Toleranz in unserer Gesellschaft zu fördern. Mit den Geldern können Projekte und Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Vielfalt unterstützt werden.

Wer kann Projektanträge stellen?

Antragsteller können alle gemeinnützigen, zivilgesellschaftlichen Organisationen wie soziale Einrichtungen und Verbände, Kirchen und Vereine sein. Eine wesentliche Fördervoraussetzung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit. Neben juristischen Personen können auch Einzelpersonen, Bürgerinitiativen und Netzwerkgruppen im „Mikrofonds“ (siehe unten) für kleinere Projekte (< 500 Euro) einen formlosen Antrag einreichen.

Welche inhaltlichen und formalen Fördervoraussetzungen gibt es?

Bezuschusst werden können Projekte und Maßnahmen, die die Leitziele der Ausschreibung für das Förderjahr 2023 erfüllen. Förderfähig sind unter anderem Sach- und Personalaufwendungen zur Durchführung von Aktionen, Veranstaltungen, Fortbildungsmaßnahmen sowie Publikationen. Beschaffung von Vermögensgegenständen ist nur in geringerem Umfang zuschussfähig. Pro Maßnahme können in der Regel bis zu 3.000 Euro Zuschuss gegeben werden. Eine Ko-Finanzierung durch die Projektträger ist wünschenswert.

Welches sind die Leitziele für die neue Förderperiode?

Förderfähige Projekte stimmen mit mindestens einem der unten aufgeführten Leitziele der zweiten Förderperiode überein:

 

Leitziel 1. Aktionen und Projekte zur Förderung des Demokratieverständnisses innerhalb der Stadtgesellschaft

Leitziel 2. Aktionen und Projekte zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung gegen Diskriminierung, Extremismus und Gewalt gegenüber Minderheiten

Leitziel 3. Aktionen und Projekte, die die Vielfalt in der Stadtgesellschaft fördern

Leitziel 4. Aktionen und Projekte, die das bürgerschaftliche Engagement in Weingarten fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken

Wie funktioniert die Antragstellung?

Die Antragstellung sollte in schriftlicher Form an die Koordinierungs- und Fachstelle, TAVIR e.V., Gartenstraße 33, 88212 Ravensburg erfolgen. Für die Antragstellung ist ausschließlich das hierfür bereitgestellte Formular zu verwenden. Dieses können Sie über die Koordinierungsstelle bzw. direkt über die Homepage www.vielfaltimschussental.de beziehen. Die Stadt empfiehlt allen Interessenten, sich im Vorfeld mit den Ansprechpartnern für das Bundesprogramm abzustimmen.

Wer entscheidet über die Anträge?

Die eingereichten Anträge werden geprüft und dem Integrationsbeirat der Stadt Weingarten als Begleitausschuss für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zur Entscheidung vorgelegt. Alle Projekte des aktuellen Förderaufrufs müssen bis spätestens 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Was ist der „Jugendfonds“?

Neben der oben beschriebenen Projektausschreibung aus dem sogenannten „Aktions- und Initiativfonds“ sieht das Bundesprogramm zusätzlich auch einen „Jugendfonds“ vor. Dieser umfasst für das Jahr 2023 einen Fördertopf in Höhe von 10.000 Euro und wird vom Jugendgemeinderat der Stadt Weingarten verwaltet.

Was ist der „Mikrofonds“?

Der Mikrofonds bietet nicht-juristischen Personen, wie z.B. Einzelpersonen, Agenda-Gruppen, die Möglichkeit, einen formlosen Antrag für eine Förderung bis max. 500,00 € zu stellen. Hierfür stehen insgesamt 5.000 Euro im nächsten Förderjahr zur Verfügung.

Am wen kann ich mich bei Rückfragen wenden?

Für Rückfragen zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ steht Ihnen Mehmet Aksoyan (Telefon 0751 / 36 235 899, E-Mail: aksoyan@tavir-ravensburg.de) vom Verein TAVIR e.V. als Koordinierungs- und Fachstelle zur Verfügung.

Ansprechpartner für den Jugendfonds sind Sven Pahl, Jugend- und Familienbeauftragter (Telefon 0751 / 44 660, E-Mail: s.pahl@wgt.jetzt), und Alexandra Sailer Geschäftsstelle Jugendgemeinderat (Telefon 405-234, E-Mail: gremien@weingarten-online.de).

Aktuelle Infos zu „Demokratie leben!“ gibt es auch im Internet unter www.vielfaltimschussental.de.

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