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Jetzt wieder ohne Anmeldung zum Gottesdienst

Archivbild: Kim Enderle

Gut zwei Monate lang seit der Wiedereröffnung der katholischen Kirchen für Gottesdienste nach der Corona-Zwangspause, sollten sich die Besucher zuvor anmelden, um einen Platz zu erhalten. Nachdem der Mindestabstand in den Kirchen seit wenigen Tagen von zwei auf 1,5 Meter reduziert worden ist, werden auch die Vorgaben für den Gottesdienstbesuch gelockert. Dadurch können in den fünf Kirchen Christkönig, Heilig Kreuz, Liebfrauen, St. Christina und St. Jodok insgesamt nun wieder rund 400 Christen die Gottesdienste mitfeiern. Das ist gegenüber der seit Anfang Mai geltenden Regelung nahezu eine Verdoppelung der Kapazität. Deshalb müssen sich die Besucher auch nicht mehr vorab anmelden.

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Die Zahl der Mitfeiernden ist durch die Abstandsregeln zwar noch begrenzt, allerdings dürfte es an „normalen“ Sonntag genug Platz für alle Interessenten geben, so Pfarrer Hermann Riedle. Weiterhin müssen alle einen Sitzplatz haben. Diese sind mit Bildern markiert. Stehplätze sind nicht möglich.

An den Eingängen kann man sich die Hände desinfizieren. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird für alle Gottesdienstbesucher empfohlen, ist aber keine Pflicht mehr. Wenn man möchte, kann man auch einen Zettel mit Namen und Adresse hinterlassen. Ein gemeinsamer Gesang aller Mitfeiernden ist in Kirchenräumen wegen des potenziellen Infektionsrisikos weiterhin nicht möglich. Für Gottesdienste im Freien gibt es keine Obergrenze der Teilnehmerzahl mehr, sodass man dort auch zusammen feiern und singen kann, wenn der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

Die Sonntagspflicht bleibe trotz dieser neuen Möglichkeiten weiterhin ausgesetzt. Personen mit Krankheitssymptomen können nicht an den Gottesdiensten teilnehmen. Trauergottesdienste können in gleichem Rahmen gefeiert werden wie andere Gottesdienste. Den Gesang werden Chorgruppen oder Solisten übernehmen. „Bei den Liedern können die Besucher gerne mitsummen“, so Pfarrer Riedle.

Durch die verringerten Abstandsvorgaben sind auch wieder mehr Plätze bzw. Teilnehmer für die Gottesdienste zugelassen:

  • Liebfrauen: 84 Plätze, die mit 1-3 Personen pro häusliche Gemeinschaft belegt werden können.
  • Christkönigskirche: 47 Plätze, die mit 1-3 Personen pro häusliche Gemeinschaft belegt werden können.
  • Heilig-Kreuz-Kirche: 35 Plätze, von denen 18 Plätze mit einer Person, 11 mit 2 Personen und 6 mit maximal 3 Personen aus einer häuslichen Gemeinschaft belegt werden können.
  • Christina: 14 Plätze, die mit maximal 3 Personen pro häusliche Gemeinschaft belegt werden können.
  • Jodok: 40 Plätze, die mit je 1 Person belegt werden können.
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