Die Stadtverwaltung erhält immer wieder Hinweise aus der Bürgerschaft, dass Geh- und Fußwege an einzelnen Stellen durch Hecken, Sträucher oder überhängende Äste eingeengt sind. Damit Wege sicher genutzt werden können und die Sicht im Straßenverkehr nicht beeinträchtigt wird, bittet die Stadt Eigentümer und Hausverwaltungen, ihre Pflanzen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzuschneiden.
Wachsen Hecken über Geh- und Radwege oder ragen Äste über Fahrbahnen, kann das für Fußgänger, Rad- und Autofahrer gefährlich werden. Auch Straßenleuchten verlieren an Wirkung, wenn sie von Ästen verdeckt werden, und Verkehrszeichen sind teilweise nur noch schwer zu erkennen.
Die Stadt bittet darum zu prüfen, ob auf privaten Grundstücken Pflanzen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen oder die Sicht beeinträchtigen. Wo dies der Fall ist, sollte zeitnah zurückgeschnitten werden.
Wichtige Regeln
- Alle Pflanzen müssen mindestens bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
- Über Geh- und Radwegen muss ein freies sogenanntes Lichtraumprofil von mindestens 2,5 Metern gewährleistet sein. Das bedeutet: Zwischen Wegoberfläche und überhängenden Ästen oder Zweigen muss ein freier Raum von mindestens 2,5 Metern Höhe bestehen.
- Über Fahrbahnen muss das freie Lichtraumprofil mindestens 4,5 Meter betragen.
- Straßen- und Wegeleuchten sollten so freigeschnitten werden, dass sie ihre volle Ausleuchtungswirkung entfalten können.
- Verkehrszeichen und Straßenschilder müssen mit ihren Schrift- und Symbolflächen frühzeitig und vollständig erkennbar sein.
- In Einmündungsbereichen von Straßen sowie bei Grundstücksausfahrten sollten Pflanzungen möglichst nicht höher als ein Meter sein.
- Sichtdreiecke, die in Bebauungsplänen festgesetzt sind, müssen dauerhaft freigehalten werden.
Die Stadt ist als Ordnungs- und Straßenbaubehörde verpflichtet, die Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum zu überwachen und Missständen nachzugehen. Gleichzeitig versteht sie die Sicherheit auf Straßen, Geh- und Radwegen als gemeinsame Aufgabe von Verwaltung, Eigentümern sowie Hausverwaltungen. Für die Unterstützung und die regelmäßige Pflege der angrenzenden Grundstücke bedankt sich die Stadt ausdrücklich.


