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City-Tax in Kraft – Ablauf der Registrierung und Steueranmeldung

Symbolbild: KI Archiv

Ende November 2025 hat der Gemeinderat die Einführung einer City Tax beschlossen. Seit dem 1. Juli 2026 erhebt die Stadt Ravensburg nun eine City Tax von zwei Euro pro entgeltliche Übernachtung für alle Gaste ab 18 Jahren. Die Steuer wird vom Beherbergungsbetrieb eingezogen und vollständig an die Stadt abgeführt.

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Die Stadt Ravensburg stellt ihren Gästen eine gute touristische Infrastruktur zur Verfügung. Für deren Instandhaltung wie auch Ausbau werden erhebliche Mittel aufgewendet. Ziel der City Tax in Ravensburg ist es, Übernachtende an diesen Kosten zu beteiligen. Das Tourismusbudget wird ab dem Haushaltsjahr 2027 um 100.000 Euro zur Finanzierung von Maßnahmen zur Forderung des Tourismus in Ravensburg aufgestockt.

Die Prozesse sollen für die Beherbergungsbetriebe und die Verwaltung so einfach und praktikabel wie möglich sein. Entsprechend wurden die digitalen Formulare für die Registrierung der Betriebe sowie die Steueranmeldung gestaltet. Das Formular für die Steueranmeldung kann aktuell unter folgendem Link getestet werden: https://ravensburg.form.cloud/formcycle/form/alias/1/SteueranmeldungzurCitytax

Der „Senden“-Button ist in dieser Phase noch ohne Funktion – es erfolgt keine steuerliche Veranlagung. Beherbergungsbetriebe können das Formular daher völlig bedenkenlos mit Musterdaten komplett durchgehen und ausprobieren. Die Ruckmeldung ist wichtig: Auffälligkeiten und Optimierungsvorschlage nimmt die Stadtkämmerei gerne entgegen und prüft diese auf mögliche Umsetzung.

Auch im Hintergrund wurden die Weichen für einen modernen Ablauf gestellt. Der gesamte interne Verwaltungsprozess befindet sich in der finalen Einrichtung. Um Ressourcen zu schonen und Bearbeitungszeiten zu verkürzen, finden sowohl die Aktenführung als auch die gesamte Vorgangsbearbeitung in der Stadtkämmerei ausschließlich digital statt.

Die eingereichten Daten der Betriebe werden von der Verwaltung nicht nur erfasst, sondern systematisch auf ihre Plausibilität überprüft. Der entsprechende Prüfungsablauf sowie die dafür notwendigen Kontrollinstrumente werden derzeit erarbeitet.

 Wichtige Termine für die Beherbergungsbetriebe
Anzeige des Beherbergungsbetriebes: Bisher hat sich bereits eine Vielzahl der Beherbergungsbetriebe gemeldet und registriert. Die reguläre Frist hierfür ist am 15. Juli verstrichen. Die Stadtkämmerei bietet allen Beherbergungsbetrieben, die sich bislang noch nicht registriert haben, eine Kulanzfrist bis zum 2. August, um die Meldung zeitnah nachzuholen. Die Eintragung in das Gastgeberverzeichnis ersetzt nicht die Anzeigepflicht für die City Tax. Die fehlende Anzeige des Beherbergungsbetriebes stellt einen Verstoß gegen die Satzung dar und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

 Erste Steueranmeldung: Die City Tax wird quartalsweise abgerechnet. Das bedeutet, dass die erste Steueranmeldung den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. September 2026 (3. Quartal) umfasst und spätestens am 10. Oktober 2026 digital abgegeben werden muss.

 Auf der Website der Stadt unter www.ravensburg.de/citytax wurde ein eigener Informationsbereich eingerichtet. Dort finden sich eine umfassende Informationsbroschüre sowie weitere nützliche Informationsmaterialien.