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Ravensburg

BGH verwirft Revision von Kirchen-Brandstifter

Das Urteil gegen den sog. Kirchenbrandstifter ist rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil wurde durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. April 2019 als (offensichtlich) unbegründet verworfen:

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Die 7. Strafkammer des Landgerichts Ravensburg unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Franz Bernhard verurteilte am 25. September 2018 den Angeklagten wegen schwerer Brandstiftung und wegen Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten. Dem Antrag der Verteidigung, nach § 64 StGB die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt anzuordnen, folgte die Kammer nicht.

Der Großbrand der St. Jodoks Kirche hatte für enormes Aufstehen gesorgt, es entstand Schaden in Millionenhöhe. Die katholische Pfarrkirche war kurz vor Ostern nach über einjähriger Bauzeit wiedereröffnet worden.

 

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