Ab Samstag gilt auf dem Ravensburger Wochenmarkt in der Innenstadt wieder eine Maskenpflicht. Kunden, Besucher, Standbetreiber und Verkaufspersonal müssen eine medizinische Maske tragen. Ausnahmen gibt es für Kinder bis einschließlich dem fünften Lebensjahr. Ebenso für Personen, die aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung vom Tragen einer Maske befreit sind.
Mit der Maskenpflicht wird der Einkauf auf dem Wochenmarkt sicherer gemacht. Die Stadt Ravensburg hat dazu eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt unter www.ravensburg.de.