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Wirtschaft und Business

Wohnen für Fachkräfte: Was können Unternehmen tun?

Bild: F.Enderle

Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) bietet am Mittwoch, 9. Juli, in der IHK in Weingarten eine kostenfreie Präsenz-Veranstaltung zu dem Thema „Wohnen für Fachkräfte: Was können Unternehmen tun?“ an.

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Wohnraum wird für Unternehmen zunehmend zu einem maßgeblichen Standortfaktor, um Arbeitskräfte gewinnen und halten zu können. Doch welche Lösungen gibt es angesichts des Wohnraummangels? Können und sollten Unternehmen selbst aktiv werden, um Wohnraum für ihre Beschäftigten zu schaffen? Welche Modelle haben sich bewährt – und welche Rolle können Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften und Förderprogramme spielen? Die IHK Bodensee-Oberschwaben möchte mit dieser Veranstaltung am Mittwoch, 9. Juli, von 14 bis 17 Uhr in der IHK in Weingarten (Lindenstraße 2) interessierten Unternehmen aller Branchen sowie Kommunen verschiedene Informationen aus der Praxis sowie eine Plattform zum Vernetzen und zum Austausch bieten.

Folgende Referenten werden das Programm der Veranstaltung bestreiten: Frieder Wurm, Vorsitzender der Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammergruppe Ravensburg, führt ein zu den Herausforderungen der aktuellen Situation am Wohnungsmarkt. Professor Dr. Richard Reschl, Reschl Kommunale Projektentwicklung GmbH, zeigt, wie im Zusammenspiel von Unternehmen, Projektentwicklern und Kommunen Wohnraum geschaffen werden kann. Manuel Alius, Kanzlei Alius Wirtschaftsprüfung / Steuerberatung, gibt einen Überblick über steuerliche Aspekte zum Thema „Wohnraum statt Lohn?“ und Dr. Eckart Meyberg, Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, über die Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg. Andreas Hugger von der Georg Reisch GmbH & Co. KG informiert, wie durch Lean Management der Bauablauf optimiert werden kann. Außerdem gibt es Erfahrungsberichte von Vertretern der Grieshaber Logistik GmbH, der IDS Holding, B + K Grundstücksgesellschaft mbH, sowie der Reisch Projekt­entwicklung GmbH & Co. KG.

Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ihk.de/bos, Nr. 3.WF.25.1.