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Versammlungsverbot: Stadt Ravensburg erlässt Allgemeinverfügung

Presse- und Service Infos der Stadt Ravensburg. Archivbild: F.Enderle

Die Stadt Ravensburg erlässt für Montag, 20. Dezember ein Versammlungsverbot für die gesamte Altstadt. Hintergrund ist unter anderem der Infektionsschutz im Vorfeld einer wie schon vergangenen Montag in den sozialen Medien bereits angekündigten, aber nicht angemeldeten Versammlung von Impfkritikern.

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Am vergangenen Montag hat in der Ravensburger Innenstadt eine nicht angemeldete Versammlung von Impfgegnern stattgefunden. Rund 1.000 Menschen versammelten sich am Abend am Marienplatz und zogen danach durch die Innenstadt. Die Stadt hatte diese Versammlung scharf kritisiert. Problematisch war insbesondere, dass sie nicht angemeldet war und dadurch keine Auflagen zur Sicherheit der Allgemeinheit und der Versammlungsteilnehmer erlassen werden konnten. Abstände wurden nicht eingehalten, Masken so gut wie nicht getragen – und dass mitten in der hochinfektiösen 4. Pandemiewelle. Ebenso konnte der Bus nicht umgeleitet und Verkehre in den engen Gassen der Altstadt nicht umgeleitet werden.

Für kommenden Montag wird nun in den Sozialen Medien wieder zu einem „Montagsspaziergang“ aufgerufen. Stadtverwaltung und Polizei gehen daher erneut von einer Versammlung aus, die nicht angemeldet wird und dass erneut gegen die Vorgaben der gültigen Corona-Verordnung verstoßen wird.

Per Allgemeinverfügung verbietet die Stadt Ravensburg daher am kommenden Montag in der Ravensburger Altstadt jegliche Ansammlungen, Versammlungen oder Aufzüge. Dieses Verbot stützt sich auf die Coronaverordnung des Landes und auf das Versammlungsgesetz. Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung können danach Versammlungen verboten werden. Stadt und Polizei gehen davon aus, dass Versammlungsteilnehmer wieder bewusst keine Maske tragen und den nach der Coronaverordnung vorgeschriebenen Mindestabstand nicht einhalten würden.

Stadt und Polizei bitten die Bürgerinnen und Bürger dringend darum, dass sie am Montag an keinen Versammlungen oder Aufzügen teilnehmen. Die Stadt weist außerdem ausdrücklich darauf hin, dass wer als Veranstalter oder Leiter trotz Verbotes oder Auflösung Versammlungen durchführt, eine Straftat begeht. Versammlungsteilnehmer begehen eine Ordnungswidrigkeit und riskieren ein Bußgeld.

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