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Ravensburg

Mitarbeiter im Umweltamt kümmert sich um den Baumschutz

Bild: Stadt Ravensburg

Im September 2019 hat der Gemeinderat der Stadt Ravensburg die Einführung einer Baumschutzsatzung für Ravensburg, ausgenommen den Ortschaften Eschach, Schmalegg und Taldorf beschlossen. Für die Bearbeitung der Fällanträge sowie für die Pflege und Entwicklung des städtischen Baumbestandes wurde eine halbe Stelle im städtischen Umweltamt geschaffen. Philipp Ganzhorn hat nun Mitte Februar seine Tätigkeit begonnen.

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Der gelernte Landschaftsgärtner spezialisierte sich in den letzten Jahren auf das Thema Stadt-Bäume und schloss 2018 den Bachelorstudiengang Arboristik in Göttingen ab. Dieser Studiengang, der auch Schutz und Erhalt von urbanem Grün beinhaltet, ist wie zugeschnitten auf seine Aufgaben bei der Stadtverwaltung. Das Wohl der Bäume, aber auch der Austausch und Kontakt zur Bevölkerung liegen ihm am Herzen.

Aus seiner langjährigen Praxiserfahrung als Baumpfleger weiß er: „Bäume bergen häufig Konfliktpotential in unterschiedlichen Bereichen“. Auch die neue Baumschutzsatzung birgt solche Konflikte. Herr Ganzhorn betreibt diesbezüglich Aufklärungsarbeit. Für ihn ist jeder Baum in erster Linie schützenswert. Er sagt weiter: „Bäume sind Lebewesen, die unser Stadtbild bereichern und eine große Wohlfahrtswirkung haben, auf privatem Grund oder kommunalen Flächen gleichermaßen“. Es ist nicht immer leicht die richtige Entscheidung zu treffen.

Häufig muss in Bezug auf die Verkehrssicherungspflicht nach Lösungen gesucht werden. Baumeigentümerinnen und Baumeigentümer sind für die Verkehrssicherheit ihrer Bäume verantwortlich. Das bedeutet, dass vom Baum keine Gefahr, z.B. die eines herunterbrechenden Astes ausgehen darf. „Eine Fällung darf niemals die erstbeste Lösung darstellen“ betont Herr Ganzhorn. Bevor ein Baum aus Gründen der Verkehrssicherheit wirklich gefällt werden muss, können eine Fülle von baumpflegerischen Maßnahmen empfohlen werden. Häufig kann mit geringem Aufwand die Verkehrssicherheit wiederhergestellt werden. So sind schonende Pflegeschnitte an Bäumen das ganze Jahr über möglich. Was nicht erlaubt ist, sind radikale Eingriffe wie die Entnahme von Starkästen oder das Herabsetzten der gesamten Krone, man spricht dann von Kappungen. Auch der Eingriff in das Wurzelsystem von Bäumen ist verboten.

Für den Artenschutz und die Biodiversität spielen die Bäume im Siedlungsraum eine immer größere Rolle. Ganzhorn sagt dazu: „Viele bedrohte Arten finden heute, durch intensive Land- und Forstwirtschaft nur noch im urbanen Umfeld die nötigen Strukturen um ihr Überleben zu sichern“.

In vielen Fällen kann der städtische Mitarbeiter, durch persönliche Gespräche auf Ortsterminen und seine fachliche Expertise dazu beitragen, dass sich die betroffenen Baumbesitzerinnen und Baumbesitzer mit ihrem Baumbestand wieder wohl fühlen.

Das Umweltamt empfiehlt während der Vegetationsperiode Anträge zur Befreiung von der Baumschutzsatzung zu stellen. Denn die Vitalität des Baumes und die Blattmasse der Krone kann im belaubten Zustand besser beurteilt werden. Nur so können die Anträge zügig und im Hinblick auf die Fällzeit im Winterhalbjahr rechtzeitig bearbeitet werden.


INFOS
Nähere Informationen zur Baumschutzsatzung finden Sie auf der Homepage der Stadt Ravensburg unter www.ravensburg.de. Geben Sie dazu in der Suchleiste den Begriff Baumschutz ein.

Bei Fragen rund um das Thema Bäume und Baumschutz steht Ihnen Herr Ganzhorn von Montag bis Mittwoch im Umweltamt der Stadt Ravensburg zur Verfügung.

Kontakt: Philipp Ganzhorn, Umweltamt Stadt Ravensburg, Telefon: 0751 82 745 oder E-Mail:  philipp.ganzhorn@ravensburg.de


 

 

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