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Landkreis fördert Investitionskosten für „Solitäre Kurzzeitpflege“

Der Landkreis Ravensburg fördert die Schaffung von solitären Kurzzeitpflegeplätzen einmalig mit einer Million Euro. Für innovative Konzepte, die neue, ganzjährig ausschließlich für Kurzzeitpflegegäste zur Verfügung stehende Plätze schaffen, können Träger und Einrichtungen der Altenhilfe ab sofort einen Investitionskostenzuschuss bei der Landkreisverwaltung beantragen. Die Antragsfrist endet am 30. September 2019.

Die Förderung soll, so Landrat Harald Sievers „für die Träger Anreize zur Bereitstellung von Kurzzeitpflegeplätzen schaffen und so einen Beitrag zum Aufbau nachhaltiger Strukturen zum Wohle unserer Bürger leisten.“ Die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen ist hoch und wird in Zukunft weiter steigen. Die Kurzzeitpflege hat eine große Bedeutung für die Unterstützung und Entlastung häuslicher Pflege, insbesondere von pflegenden Angehörigen. Zudem sind Kurzzeitpflegplätze dringend erforderlich, um die therapeutische und rehabilitative Nachsorge im Anschluss an Krankenhausbehandlungen zu gewährleisten und um pflegende Angehörige in Krisensituationen zu entlasten.Das im Jahr 2018 vom Kreistag verabschiedete Seniorenpolitische Konzept des Landkreises Ravensburg geht von einem statistischen quantitativen Bedarf von bis zu 150 solitären Kurzzeitpflegeplätzen bis zum Jahr 2025 aus. Dem stehen derzeit 120 Kurzzeitpflegeplätze gegenüber; lediglich 21 davon sind ganzjährig zur Verfügung stehende Plätze. Daher wird angestrebt, kurzfristig 50 bis 60 solitäre Kurzzeitpflegeplätze durch Umwandlung sowie durch Zuschüsse bereitzustellen.

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Die Förderrichtlinie des Landkreises Ravensburg sieht eine Investitionskostenförderung von bis zu 50.000 Euro pro neu geschaffenem Platz vor. Dies entspricht nach Auskunft des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg etwa 40 Prozent der für die Träger anfallenden Kosten. Mit dem Fördervolumen von einer Million Euro könnten im Landkreis Ravensburg somit mindestens 20 weitere Kurzzeitpflegeplätze geschaffen werden.

Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen sind unter www.rv.de sowie bei Sozialdezernentin Diana E. Raedler, Telefon 0751/ 85-3010, erhältlich.

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