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Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp für die dritte Amtszeit verpflichtet

Dr. Daniel Rapp (rechts) wurde für seine dritte Amtszeit als Oberbürgermeister von Ravensburg verpflichtet. Stadtrat August Schuler (links) nahm im Namen des Gemeinderates die Verpflichtung vor. Bild: Stadt Ravensburg

Dr. Daniel Rapp kann offiziell in seine dritte achtjährige Amtszeit als Oberbürgermeister der Stadt Ravensburg starten. Im Namen des Gemeinderates verpflichtete Stadtrat August Schuler den neuen und bisherigen Oberbürgermeister in der Gemeinderatssitzung am 22. Juni.

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Der Oberbürgermeister leistete die Eidesformel und gelobte dabei „Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen, gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten, die gewissenhafte Wahrung der Rechte der Stadt und die Förderung des Wohls der Stadt und der Einwohnerinnen und Einwohner.“

Zur Vereidigung wurde auch das „Kupferle“ geläutet. Das „Kupferle“ ist eine kleine historische Glocke auf dem Dach des Historischen Ravensburger Rathauses. Früher rief sie die Gemeinderatsmitglieder zu Sitzungen zusammen, war dann zwischenzeitlich ab 1845 nicht mehr vorhanden und wurde in den 1930er Jahren bei einem Umbau des Rathauses wieder installiert. Sie dient weder als Signal noch als Uhr, hat also keine festgelegten, wiederkehrenden Läutzeiten. Einzig wird sie heute noch geläutet, wenn ein Oberbürgermeister im Amt verpflichtet wird oder alle fünf Jahre ein neu gewählter Gemeinderat zusammentritt. Auch bei der Insignienübergabe an das Trommlerkorps beim Rutenfest wird sie geläutet.

Bei der Wahl zum Oberbürgermeister am 8. März dieses Jahres erhielt Dr. Daniel Rapp mit 78,4 Prozent im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit der Stimmen der Bürgerinnen und Bürger in Ravensburg. Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg legt daraufhin, nach der Feststellung der Rechtmäßigkeit der Wahl, die Vereidigung des Oberbürgermeisters in öffentlicher Sitzung durch ein vom Gemeinderat bestimmtes Mitglied fest.