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Kinderreisepass soll abgeschafft werden – was beim Urlaub mit Kindern ab 2024 gilt

Bild: Stadt Ravensburg

Der Kinderreisepass soll ab Anfang 2024 abgeschafft werden. Das hat der Bundestag in einer Sitzung am 7. Juli 2023 beschlossen. Stattdessen soll es auch für Kinder künftig nur noch den regulären Reisepass oder den Personalausweis geben. Dieser ist im Vergleich zum Kinderreisepass weltweit gültig. Er hat einen elektronischen Chip, den man beispielsweise für eine Reise in die Vereinigten Staaten benötigt.

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Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben aber bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig. Eine Verlängerung ist nicht mehr möglich.

Ab Anfang 2024 können dann voraussichtlich nur noch normale Reisepässe oder Personalausweise für Kinder beantragt werden. Martina Singer, Leiterin der Zentralen Bürgerdienste bei der Stadt Ravensburg, rechnet daher nächstes Jahr mit einem großen Ansturm auf die Reisedokumente. „Die Bearbeitung eines normalen Reisepasses dauert vier bis fünf oder sechs Wochen“, informiert Singer. Man solle sich daher rechtzeitig beim Auswärtigen Amt oder bei den Behörden des Ziellands informieren, welche Reisedokumente benötigt werden, so Singer weiter. Für Reisen innerhalb des Schengenraums der Europäischen Union reicht ein Personalausweis. Das Bürgeramt empfiehlt aber bereits heute, für das Kind statt eines Kinderreisepasses einen Personalausweis oder einen regulären Reisepass zu beantragen.

Der normale Reisepass ist teurer als der Kinderreisepass. Er kostet für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro, während der Kinderreisepass 13 Euro, die Verlängerung des Ausweises 6 Euro kostet. Der normale Reisepass ist für maximal sechs Jahre gültig, sofern sich das Aussehen des Kindes nicht stark verändert. Ein Personalausweis für Personen unter 24 Jahren kostet 22,80 Euro und ist ebenfalls sechs Jahre gültig.

Bereits im dritten Jahr ist der Ausweis damit nicht mehr teurer als der Kinderreisepass, neue Fotos und vor allem Behördengänge können eingespart werden. Erfahrungsgemäß wurden Kinderreisepässe immer erst kurz vor Antritt der Reise beantragt. Diese Kurzfristigkeit ist nach der Rechtsänderung nicht mehr möglich, die einzige Möglichkeit ist dann die Bestellung eines Expressreisepasses. Wer einen Expressreisepass für ein Kind braucht, bekommt diesen innerhalb von vier Werktagen für 69,50 Euro. Mit der rechtzeitigen Beantragung der Ausweisdokumente können diese Zusatzkosten eingespart werden.

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