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Fürs Anwohnerparken gelten wieder die üblichen Zeiten

Während des strengen Lockdowns Anfang des Jahres hatten die meisten Geschäfte in Ravensburg geschlossen, weshalb nur wenige Kunden in der Innenstadt parkten. Viele berufstätige Altstadtbewohner arbeiteten gleichzeitig im Homeoffice und brauchten ihr Auto nicht – hätten es aber zu bestimmten Zeiten umparken müssen. Um auf die damalige Situation zu reagieren, durften die Anwohner ihre Fahrzeuge ganztägig auf öffentlichen Stellplätzen stehen lassen. Diese Regelung endet jetzt.

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„Diese Ausnahmeregelung wurde von vorneherein solange befristet, bis die Geschäfte wieder geöffnet haben und damit der Parkdruck steigt“, schreibt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. „Dies ist jetzt der Fall. Mit sinkenden Inzidenzen kehrt das Leben und damit auch der Kundenzustrom zurück.“

Ab kommenden Montag gilt deshalb laut Meldung der Stadt wieder die normale Regelung, dass Autobesitzer mit Anwohner-Parkausweis ihre Fahrzeuge morgens um 9 Uhr von den Stellplätzen in der Altstadt wegfahren oder einen Parkschein lösen müssen – sofern es sich nicht um ausgewiesene ganztägige Anwohnerplätze handelt. Die Stadt bittet die Parkausweisbesitzer um Beachtung dieser Regelung.

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