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Corona: Stadt Ravensburg setzt auf 2G

Archivbild: F.Enderle

Mit Eintreten der landesweiten Corona-Warnstufe ändern sich für bestimmte Einrichtungen der Stadt Ravensburg die Bedingungen für einen Zutritt bzw. für eine Nutzung. Während es für Einrichtungen wie beispielsweise dem Bürgeramt keine Veränderungen gibt, wird für alle Einrichtungen, die die Stadt nicht nach einer gesetzlichen Vorgabe betreibt, die 2G-Regel eingeführt. Dies gilt ab Montag, 8. November. Nur wer geimpft oder genesen ist, kann die Einrichtungen betreten. Ein PCR-Test oder gar ein Antigentest reichen nicht mehr aus. Ausnahmen gibt es für Personen, für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht, also etwa für unter 18-jährige, Schwangere und Stillende.

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Die 2G-Regel greift für öffentliche Einrichtungen wie beispielsweise das Kunstmuseum, das Museum Humpis-Quartier, das Hallenbad, die CHG Arena beim Publikumslauf und die Stadtbücherei. Das Abholen und das Zurückbringen von Medien bleibt aber uneingeschränkt möglich. Sie gilt auch für Veranstaltungsstätten der Stadt, die an Dritte vermietet werden. Dies ist aber nur bei neuen Vertragsabschlüssen der Fall. Bestehende Verträge sind ausgenommen. Ferner gilt 2G auch für die Tourist Information und Stadtführungen.

In Sporthallen der Stadt gilt die 2G-Regel für Zuschauerinnen und Zuschauer bei Spielen bzw. Wettkämpfen und auch für zuschauende Eltern und Angehörige im Trainingsbetrieb. Sie gilt nicht für die Sportlerinnen und Sportler und hauptamtliche Trainer. Bei ehrenamtlichen Übungsleitern wird ebenfalls die 2G-Regelung erwartet.

Besucherinnen und Besucher, die nicht geimpft oder genesen sind, sollten sich vorab im Internet auf der Homepage der Stadt www.ravensburg.de oder der jeweiligen Einrichtung über die aktuelle Regelung informieren.

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