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Bundestagsabgeordnete besuchen Frauen und Kinder in Not e.V.

Gemeinsamer Austausch. Bild: Wahlkreisbüro Strasser

Anlässlich seiner diesjährigen Sommertour hat der FDP-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz, Benjamin Strasser, zusammen mit seinen beiden Kolleginnen der Ampelkoalition, Agnieszka Brugger (Grüne) und Heike Engelhardt (SPD), den Verein „Frauen und Kinder in Not“ besucht, um sich über die vielfältigen Hilfsangebote der Beratungs- und Interventionsstelle, die durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getragen wird, zu informieren.

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Im gemeinsamen Austausch mit der Frauenhausleiterin Roswitha Elben-Zwirner, der Leiterin der Interventions- und Frauenberatungsstelle Elvira Birk und der Vereinsvorsitzenden Marion Habermann konnten die Abgeordneten einen umfassenden Einblick in die vielfältige Arbeit des Vereins „Frauen und Kinder in Not“ gewinnen. Der Verein existiert seit mittlerweile 40 Jahren und bietet mit dem Frauenhaus und zwei Beratungsstellen in Ravensburg und Wangen Schutz, Hilfe und Beratung für Frauen und ihre Kinder, die häusliche oder sexualisierte Gewalt erleben. „Leider gehört Gewalt durch den Partner für viele Menschen zum Alltag. Mit etwa 200 Polizeieinsätzen jährlich ist das Ausmaß frauenfeindlicher Gewalt auch im Landkreis Ravensburg erschreckend. Häusliche Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das sich quer durch alle Schichten zieht und im Zuge der Corona-Pandemie sogar noch verschärft hat. Jeder Fall ist ein Fall zu viel und umso wichtiger ist die Arbeit von Vereinen wie „Frauen und Kinder in Not“ zur Unterstützung der Betroffenen“, betonen alle drei Abgeordneten gemeinsam.

Einen bundesweiten, einheitlichen und verbindlichen Rechtsrahmen für die Finanzierung von Frauenhäusern gibt es nicht. Finanzierungsquellen sind Landesmittel und kommunale Mittel, dazu kommen Kostenbeteiligungen von Frauen sowie Eigenmittel der Träger, unter anderem Spenden und Bußgelder. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) arbeitet derzeit in Umsetzung des Koalitionsvertrages an einer bundesgesetzlichen Absicherung des Rechts auf Schutz und Beratung bei geschlechts-spezifischer und häuslicher Gewalt. Geprüft wird in diesem Zusammenhang auch, wie die im Koalitionsvertrag vorgesehene Bundesbeteiligung an der Regelfinanzierung des Hilfesystems im Rahmen der Bundeskompetenz ausgestaltet werden kann. Zudem stellt das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ für die Jahre 2020 bis 2023 jährlich 30 Mio. Euro zur Verfügung, um Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und Frauennotrufe zu fördern. Ziel des Programms ist die Erprobung von passgenauen Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit, Zugänglichkeit und Funktionsfähigkeit von Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder im Rahmen eines Modellprogramms. Zusätzlich zum Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ bietet das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) weitere Unterstützungsmöglichkeiten für den Bau- und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder durch Förderprogramme im sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung.

Die Verantwortlichen machten den Abgeordneten gegenüber deutlich, wie wichtig ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für die Betroffenen sei, dass Zugangshürden abgebaut und Mindeststandards an Personal, Ausstattung und Qualität gewährleistet werden müssten, um betroffenen Frauen in Notsituationen schnell, pragmatisch und lösungsorientiert helfen zu können.

Für das Team von Elben-Zwirner gab es jüngst aber auch erfreuliche Neuigkeiten: So stellt die Stadt Ravensburg ein städtisches Grundstück für den Neubau eines neuen Frauenhauses zur Verfügung und unterstützt das Bauprojekt von kommunalpolitischer Seite. Die Finanzierung und eine mögliche Landesförderung müssen zwar noch final geklärt werden, dennoch zeigt sich Elben-Zwirner verhalten optimistisch, dass das Projekt bald angegangen werden kann.

„Der Bundestag hat vor der parlamentarischen Sommerpause eine Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) beschlossen, um derartige Vergehen in Zukunft noch konsequenter bestrafen zu können. Konkret wurde Paragraf 46 StGB, der die Grundlage der Strafzumessung darstellt, um „geschlechtsspezifische“ Beweggründe ergänzt. Somit haben beispielsweise Männer, die Gewalt gegen Frauen ausüben, zukünftig höhere Strafen zu erwarten. Darauf hatten wir uns mit Grünen und SPD im Koalitionsvertrag verständigt“, erläuterte der Parlamentarische Staatssekretär und dankte den Verantwortlichen abschließend für ihre wertvolle Arbeit.

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