rv-news.de
RegionalesSchussentalTop-Thema

Besuchsverbote in Kliniken und Plegeheimen werden gelockert

Archivbild: F.Enderle

Ab dem 18. Mai sollen in Baden-Württemberg wieder regelmäßige Besuche in Krankenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf möglich sein. Dies gab Gesundheitsminister Manne Lucha am Samstag (9. Mai) in Stuttgart bekannt.

- Anzeige -
Jetzt bewerben!


„Um die Patientinnen und Patienten sowie Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern und Einrichtungen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen, mussten die Besuchsregelungen während der ersten Infektionswelle sehr stark eingeschränkt werden. Wir wollen nun in Baden-Württemberg die Beschränkungen ab dem 18. Mai lockern. Die Zeit bis dahin müssen wir den Einrichtungen auf deren eigenen Wunsch hin geben, um den Übergang so vorzubereiten, dass die Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin bestmöglich geschützt sind“, so Lucha.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, dass in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie Senioren- und Behinderteneinrichtungen für die Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit wiederkehrender Besuche geschaffen werden soll. Dieser Beschluss soll in Baden-Württemberg so schnell wie möglich umgesetzt werden, damit die für die Betroffenen belastenden Kontaktbeschränkungen entfallen. Lockerungen müssen aber so gestaltet sein, dass besonders vulnerable Menschen mit Grunderkrankungen und Pflegebedürftige geschützt sind, um schwerste Krankheitsverläufe im Falle einer Infektion zu verhindern.

„Es besteht ein großes Spannungsverhältnis zwischen dem berechtigten Wunsch vieler Menschen, ihre pflegebedürftigen Angehörigen wieder besuchen zu können und der Situation, in der sich Pflegeeinrichtungen nach einer achtwöchigen Phase der Besuchsverbote befinden. Ich appelliere an die Einrichtungen, so viel Besuch wie möglich und vertretbar zu ermöglichen. Ich appelliere aber auch an alle Angehörigen und Freunde, Verständnis für die Situation der Einrichtungen aufzubringen, den Dialog mit den Verantwortlichen in den Einrichtungen zu suchen und verantwortungsvoll mit den neuen Möglichkeiten umzugehen. Dazu gehört auch zu akzeptieren, dass gerade in der ersten Phase der Öffnung voraussichtlich nicht jedem Besuchswunsch zum Wunschtermin entsprochen werden kann“, so Minister Lucha weiter.

Bis zum 18. Mai 2020 gelten im Sinne einer Übergangsphase weiterhin die bisherigen Regelungen, die aber Ausnahmen zulassen. Nahestehende Personen sollen ihre pflegebedürftigen Angehörigen besuchen können, wenn anderenfalls körperliche und seelische Schäden durch eine soziale Isolation drohen, sofern geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen (Schutzkleidung) getroffen werden können. „Ich möchte die Einrichtungen ausdrücklich ermutigen im Sinne eines guten Übergangs zu den geplanten Besuchsregelungen, die bereits bestehenden Ausnahmemöglichkeiten vom Besuchsverbot in einem guten Miteinander von Angehörigen und Einrichtungen zu nutzen“, so Lucha zur Übergangsphase in der nächsten Woche.

 

Print Friendly, PDF & Email