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Altstadt: Am Wochenende gelten Beschränkungen

Archivbild: F.Enderle

Dieses Wochenende würde eigentlich das Rutenfest beginnen. Bekanntlich wurden aber wegen der Corona-Pandemie bundesweit alle Großveranstaltungen bis in den Herbst hinein abgesagt. Die Stadt trifft dennoch Vorkehrungen, damit es nicht zu übergroßen Menschenansammlungen mit entsprechenden Infektionsrisiken, insbesondere in der Altstadt von Ravensburg kommt.

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So gelten für den zentralen Bereich der Altstadt am Freitag, 24. Juli von 18:30 bis 24 Uhr und am Samstag, 25. Juli von 18 Uhr bis 24 Uhr Zugangsregelungen. Ein Zugang ist nur mit berechtigten Interesse möglich. Eine Zugangsberechtigung wäre beispielsweise ein Reservierungsnachweis von einer Gaststätte. An den Zugängen zur Altstadt gibt es entsprechende  Sperrungen und Kontrollen. „Während der üblichen Öffnungszeiten sind an beiden Tagen alle Geschäfte vor Ort natürlich erreichbar und Anwohner dürfen selbstverständlich jederzeit von und zu ihrer Wohnung“, schreibt dazu die Stadtverwaltung in einer Mitteilung.

Im selben Bereich ist von Freitag, 24. Juli bis Sonntag, 26. Juli, jeweils von 14 Uhr bis 24 Uhr, das Mitführen und Konsumieren alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen außerhalb der Freiausschankflächen der Gastronomie untersagt.

Musikverbot bis Dienstag

Für die Altstadt innerhalb der Stadtmauern, sowie für den an die Altstadt an grenzenden Bereich zwischen Allmandstraße, Kuppelnaustraße und Parkstraße gilt von Freitag, 24. Juli, 14 Uhr bis Dienstag, 28. Juli, 24 Uhr ein Musikverbot. Während dieses Zeitraums ist in dem genannten Bereich das Musizieren mit jeglichen Musikinstrumenten sowie der Betrieb von Musikwiedergabegeräten auf öffentlichen Flächen untersagt.

Die Stadt Ravensburg bittet die Bürgerschaft um Verständnis für diese präventiven Maßnahmen. Ein Plan mit den Standorten der Zugangsregelungen ist unter www.ravensburg.de abrufbar.

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