Mit der Agrarreform 2023 beginnen auch alle FAKT-Maßnahmen neu zu laufen. Es gibt neue und veränderte Maßnahmen. Wer an FAKT II teilnehmen möchte, muss zwingend im Zeitraum vom 01.12.2022 bis 31.01.2023 einen Förderantrag stellen (bisher FAKT-Vorantrag). Der Förderantrag wird über FIONA gestellt. Im zugehörigen Förderbescheid wird der jeweilige Verpflichtungsumfang und die Laufzeit festgelegt.
Das Landwirtschaftsamt Ravensburg informiert über Online-Veranstaltungen zu den neuen FAKT-Maßnahmen und zum Förderantrag. Auch die Abgrenzung zu den neuen Ökoregelungen wird angesprochen.
Die Veranstaltungen finden an folgenden Terminen statt
- Donnerstag 24. November 2022 nachmittags um 14:00 Uhr
- Dienstag 29. November abends um 19:30 Uhr
- Mittwoch 07. Dezember abends um 19:30 Uhr
Die Online-Veranstaltung können Sie am jeweiligen Veranstaltungstag unter folgendem Link starten: www.rv.de/aktuelle-veranstaltungen-la. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die FAKT-II-Broschüre finden Sie ebenfalls auf der Homepage unter https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/FAKT-II.