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Landkreis RV

Afrikanische Schweinepest: Veterinäramt bittet Jäger um Mithilfe

Informationen aus dem Landratsamt. Archivbild: F.Enderle

Die Afrikanische Schweinepest, kurz: ASP, ist eine hoch ansteckende, unheilbare Tierseuche, von der Wild- und Hausschweine befallen werden können. Die fast immer tödlich verlaufende Krankheit ist seit 2014 in verschiedenen Ländern der EU nachgewiesen. Deutschland ist derzeit zwar noch frei von dieser anzeigepflichtigen Krankheit, um einen Überblick auf eine mögliche Ausbreitung dieser Krankheit zu gewährleisten, bittet das Veterinäramt aber alle Jäger um ihre Mithilfe bei der Beprobung von Wildschweinen. Neben einer gewissen Zahl von erlegten Wildschweinen sind vor allem auch alle tot aufgefundenen oder verunfallten Wildschweine zu untersuchen.

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Unfallwild ist durch den jeweiligen Jäger zu beproben, Fallwild, bei dem die Todesursache nicht sicher festgestellt werden kann, ist dem Veterinäramt zu melden. Für die Meldung und Beprobung von verendet aufgefundenem Unfallwild oder krank erlegtem Schwarzwild kann eine Unkostenpauschale gewährt werden, sofern die Probe untersuchungsfähig ist und der Tierkörper sicher über die Verwahrstelle entsorgt wird. Proben-Sets gibt es in jeder Verwahrstelle und beim jeweiligen Hegeringleiter oder Veterinäramt. Weitere Informationen zu dieser für Menschen und andere Tierarten ungefährlichen Krankheit gibt es auf der Homepage des Staatlichen Untersuchungsamtes Aulendorf (https://www.ua-bw.de) und der Homepage des Landratsamtes Ravensburg(.https://www.rv.de).

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