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Feuerwehren erhalten Landesförderungen

Symbolbild: F.Enderle

Retten – Löschen – Bergen – Schützen. Um dafür optimale Voraussetzungen zu schaffen, fließen in den Regierungsbezirk Tübingen im Jahr 2020 rund sieben Millionen Euro als Landeszuwendungen zur Projektförderung des Feuerwehrwesens und weitere rund 2,5 Millionen Euro als Pauschalförderung. „Investitionsschwerpunkte sind Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser. Auf den Landkreis Ravensburg entfallen rund 1.142.057,52  Euro.

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Diese Zuschüsse unterstützen die Gemeinden und Landkreise dabei, ihre Aufgaben nach dem Feuerwehrgesetz zu erfüllen. So stärken wir sowohl den Feuerschutz als auch das Ehrenamt der Feuerwehr. Ein gutes Signal für unsere Feuerwehren,“ so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

 Das Regierungspräsidium Tübingen hat dieser Tage die Bewilligungsmitteilungen zur Feuerwehrförderung an die Landkreise und die Stadt Ulm versandt und den Landratsämtern die Haushaltsmittel zur Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden zugewiesen.

Insgesamt wurden im Regierungsbezirk Tübingen 102 Anträge auf Zuwendungen zur Projektförderung mit einer Antragssumme von rund sieben Millionen Euro eingereicht. Davon konnten alle Maßnahmen gefördert werden. Unterstützt werden insbesondere die Beschaffung von Fahrzeugen und der Bau bzw. die Erweiterung von Feuerwehrhäusern. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Projekte

  • 26 Löschfahrzeuge
  • 5 Neubauten oder Erweiterungen/Umbauten von Feuerwehrhäusern
  • 2 Drehleiter-Fahrzeuge
  • 9 Gerätewagen (Logistik bzw. Transport)
  • 8 Netzersatzanlagen (für einen evtl. Stromausfall)
  • Ersatzbeschaffungen für Einrichtungen einer Integrierten Leitstelle und Alarmierungseinrichtungen

Für die Projekte der Landkreise und der Stadt Ulm hat das Regierungspräsidium Tübingen in diesem Jahr in fünf Fällen Zuwendungsmittel bewilligt, und zwar in Höhe von rund 125.000 Euro (siehe dazu Anlage 2). Über diese Förderung von Projekten der Landkreise und der Stadt Ulm entscheidet das Regierungspräsidium in eigener Zuständigkeit.

Bei der Projektförderung der Gemeinden erstellen dagegen die Landratsämter die Bewilligungsbescheide. Insoweit verteilt das Regierungspräsidium Tübingen lediglich die Mittel an die Landratsämter. Dies erfolgt auf Basis von priorisierten Maßnahmenlisten, die die Landratsämter dem Regierungspräsidium vorgelegt haben.

Neben der Projektförderung fördert das Land Baden-Württemberg mit einer pauschalen Zuwendung pro Feuerwehrangehörigem bzw. Angehörigem der Jugendfeuerwehr Ausbildungskosten, Kosten für die Dienst- und Schutzkleidung sowie den Betrieb von Werkstätten. Für das Jahr 2020 beträgt diese Pauschalförderung im Regierungsbezirk Tübingen insgesamt rund 2,5 Millionen Euro. Zudem stehen dem Regierungsbezirk Tübingen Mittel für die Unfallfürsorge der Feuerwehrangehörigen sowie Sachmittel in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung.

Hintergrundinformationen

Die Zuwendungen zur Feuerwehrförderung werden in Baden-Württemberg aus dem Landesanteil am Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer gewährt. Die Mittel für die sogenannte Projekt- und Pauschalförderung des Feuerwehrwesens werden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg zugewiesen. Über die Zuwendungen für die Projekte der Landkreise des Regierungsbezirks Tübingen, des Stadtkreises Ulm sowie des Kreisfeuerlöschverbands Biberach (KFLV) entscheidet das Regierungspräsidium Tübingen selbst. Bewilligungsstellen für die Zuwendungen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind demgegenüber die Landratsämter. Für die Projektförderung der kreisangehörigen Kommunen verteilen die Regierungspräsidien die Mittel an die Landratsämter auf Basis der priorisierten Maßnahmenlisten, die von diesen vorgelegt werden. Nach Zuweisung der Mittel erstellen die Landratsämter die Bewilligungsbescheide für die Projekte der Gemeinden. Daneben erhalten die Kommunen über die Landratsämter pauschalisiert eine Landeszuwendung für jeden Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilungen in Höhe von 90 Euro und für jeden Jugendfeuerwehrangehörigen in Höhe von 40 Euro. Die jährliche Mittelzuweisung für die Projektförderung umfasst die neu zu vergebenden Mittel für das laufende Haushaltsjahr sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2022, 2023 und 2024.

Hilfeleistungen im Aufgabenbereich der Feuerwehr über Ländergrenzen hinweg erfolgen unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz kostenlos. Für eine solche unentgeltliche Hilfeleistung von und nach Bayern gilt diese Regelung bis zu einer Entfernung von 15 Kilometer Luftlinie ab der Grenze des Gemeindegebiets. In solchen Fällen erhält die Hilfe leistende Gemeinde in Baden-Württemberg auf Antrag Kostenersatz in Form einer Zuwendung vom Land Baden-Württemberg. Die Summe hierfür beläuft sich in diesem Jahr auf rund 15.000 Euro

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