rv-news.de
Top-Thema

Stadt rechnet mit vielen Briefwählern

Archivbild: F.Enderle

Am Sonntag, 26. September ist Bundestagswahl. Die Stadt Ravensburg ist für die Durchführung der Wahl in Ravensburg zuständig. Die Vorbereitungen im Wahlamt der Stadt laufen daher derzeit auf Hochtouren. An alle Wahlberechtigten wurden Wahlbenachrichtigungsschreiben bereits verschickt bzw. werden in den nächsten Tagen noch verschickt. Aus ihnen geht hervor, in welchem Wahllokal gewählt werden muss.

- Anzeige -
Jetzt bewerben!


Bereits jetzt haben etwa 10.000 Personen Briefwahl beantragt. Und das bereits vier Wochen vor der Wahl. Bei dieser Wahl ist auch die Registrierung der Wahlberechtigten, die im Ausland leben hoch. Die Stadt verzeichnet bislang über 100 Anträge. Damit ist die Anzahl an Briefwählerinnen und Briefwählern recht hoch. Noch liegt sie unter dem Niveau der Landtagswahl im März dieses Jahres. Die Stadt rechnet aber mit weiteren Anträgen, die noch möglich sind.

Briefwahlunterlagen können online auf der Homepage der Stadt Ravensburg unter www.ravensburg.de oder schriftlich bei der Stadt beantragt werden. Das Formular befindet sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens.

Die Stadt sendet dann auf dem Postweg die Briefwahlunterlagen zu. Sollten Wähler aus Versehen beim Öffnen der Unterlagen den roten Briefumschlag für den Versand der Briefwahl beschädigen, kann dieser geklebt werden. Das macht die Briefwahl nicht ungültig. Wenn aber auch der blaue Umschlag, in den der Stimmzettel eingelegt wird, beschädigt ist, sollten sich Wähler beim Wahlamt melden und bekommen Ersatz.

Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 5. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und sich vergewissern möchten, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis vorliegt, können sich bei der Stadt telefonisch informieren unter der Nummer 0751/82-251.

Noch eine Information gibt die Stadtverwaltung zu den Stimmzetteln, weil es immer wieder Nachfragen dazu gibt. Bei allen ist die obere rechte Ecke abgeschnitten. Dabei handelt es sich um eine Orientierungshilfe für Blinde und Sehbehinderte zum Einlegen in eine Stimmzettelschablone.

Am Wahlsonntag haben die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wählerinnen und Wähler müssen ihre Wahlbenachrichtigung und sicherheitshalber ihren Personalausweis mitbringen. Der Zutritt in die Wahllokale ist nur mit einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) möglich. Gerne kann auch ein eigener Kugelschreiber mitgebracht werden. Wegen der Einhaltung von Corona-Hygienevorgaben kann es zu Wartezeiten in den einzelnen Wahllokalen kommen.

Print Friendly, PDF & Email