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Stadt Ravensburg ordnet weitere Einschränkungen an

Presse- und Service Infos der Stadt Ravensburg. Archivbild: F.Enderle

Der Krisenstab der Stadt Ravensburg unter Leitung von Oberbürgermeister Daniel Rapp hat am Sonntagnachmittag zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens angeordnet und auf der städtischen Facebook-Seite veröffentlicht.

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Hier alle Details im Überblick:

  • Für die bereits angekündigte Schließung von Schulen und Kitas wurde ergänzt, dass von 7 bis 17 Uhr eine Notbetreuung eingerichtet werden kann. Dies gilt vorrangig für Kinder mit systemrelevanten Berufen, zum Beispiel Ärzte, Klinikpersonal oder Polizei. Es gilt jedoch die Einschränkung, dass pro Standort maximal drei Gruppen mit jeweils 5 Kindern betreut werden können.
    Weitere Informationen zur KiTa Notbetreuung   Weitere Informationen zur Grundschul-Notbetreuung
  • Folgende, städtische und kommunale Einrichtungen bleiben bis auf Weiteres geschlossen: Städtische Hallen und Veranstaltungsstätten, Bäder, Stadtbücherei, Jugendhaus und Jugendtreffs, Volkshochschule sowie die Musikschule Ravensburg.
  • Das Rathaus und alle weiteren städtischen Dienststellen haben prinzipiell für den Publikumsverkehr geschlossen, Termine gibt es nur nach telefonischer Vereinbarung.
  • Einschränkungen gibt es auch für private Einrichtungen und Dienstleister. Fitnessstudios wird empfohlen, den Betrieb vorübergehend einzustellen. Hier fehlt es noch an einer einheitlichen Regelung des Landes. Gleiches gilt für Bars, Gaststätten und Restaurants. Hier wird empfohlen, die Bewirtung auf 50 Gäste zu beschränken und nur bis 21.30 Uhr geöffnet zu halten. Für Bordelle wurde bereits eine komplette Schließung angeordnet.  Weitere Informationen
  • Die Stadt Ravensburg bezeichnet die Maßnahmen als „Momentaufnahme“, somit können weitere Regelungen nachfolgen oder bestehende konkretisiert werden.
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