Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) schafft erstmals einen bundesweiten Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Familien erhalten eine verlässliche, meist gebührenbasierte Betreuung für Grundschulkinder, die die Lücke an Grundschulen schließt. An Ganztagesschulen entfällt die Gebühr. Das GaFöG entlastet Eltern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und stellt gleichzeitig Kommunen vor den Auftrag, entsprechende Plätze und Infrastruktur auszubauen.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Grundschulkinder Anspruch auf eine Förderung und Betreuung über den Unterricht hinaus, zunächst in der ersten Klasse und schrittweise bis 2029/2030 in den Klassen 1 bis 4. Diese Betreuung umfasst in der Regel bis zu acht Stunden pro Tag an allen fünf Werktagen, wobei die Unterrichtszeit mitgerechnet wird. Ebenso wird eine Ferienbetreuung gewährleistet.
Die Ganztagsförderung erfordert zusätzliche Fachkräfte – etwa Erzieherinnen und Erzieher, pädagogische Fachkräfte in Horten sowie projektbezogenes Personal in der Schule. Um die geforderten Betreuungszeiten sicherzustellen, muss die Stadt Ravensburg diese Kapazitäten planmäßig vorhalten. Die Stadt wird deshalb zehn neue Planstellen schaffen. Dies hat der Gemeinderat nach Vorberatungen im Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss sowie den Ortschaftsräten beschlossen.
Gleichzeitig müssen die räumlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden: mehr Gruppenräume, Essensinfrastruktur, Sanitäranlagen sowie Ausstattung für den Ganztagsbetrieb. Neben dem Neubau der Grundschule Kuppelnau, die ab 2029 mit dem Einzug in den Neubau für alle vier Klassenstufen das Ganztagskonzept umsetzen kann, ist die Realisierung des Hauses der Betreuung in Oberzell eine große Maßnahme. Aber auch an den anderen Grundschulen wird es bauliche Maßnahmen geben. Alle acht Grundschulen in städtischer Trägerschaft werden stufenweise für dieses Angebot fit gemacht. Die Grundschule St. Christina wird durch den Umzug der Schule St. Christina SBBZ Lernen an den Standort Neuwiesenschule Platz gewinnen, die Neuwiesenschule gewinnt Raum durch den Auszug der Gemeinschaftsschule, die bis im Jahr 2031 in das Bestandsgebäude der Kuppelnauschule zieht, das vorher ertüchtigt wird. Nur mit diesen und weiteren baulichen Maßnahmen kann die Stadt Ravensburg genügend Hortplätze schaffen und die gesetzlichen Anforderungen an Öffnungszeiten und Sicherheit erfüllen.
Das erstmals durchgeführte Online-Anmeldeverfahren für die Horte ist für das Schuljahr 2026/2027 abgeschlossen. Dabei hat sich gezeigt, dass 75 Prozent der Schüler zum Hort an mindestens drei Tagen der Woche angemeldet wurden. Gleichzeitig konnten auch Randzeiten am Morgen und am Nachmittag und zusätzliche Tage gebucht werden, auch dieses Angebot wird gut angenommen.
Das Angebot ermöglicht eine gute Verbindung von Familie und Berufstätigkeit und ist ein wichtiger Beitrag für gute Bildung und den Wirtschaftsstandort Ravensburg.


