Die Stadt Ravensburg führt zum 1. Juli dieses Jahres eine City Tax ein. Auf der städtischen Homepage unter www.ravensburg.de/citytax finden Gäste der Stadt und Beherbergungsbetriebe umfangreiche Informationsmaterialien. Dies sind die Satzung über die Erhebung einer City Tax, ein Informationsflyer für Gäste, eine Informationsbroschüre, Hinweise zur Nutzung der Online-Informationsgespräche, Kontaktdaten der Stadtkämmerei und Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Ebenfalls sind auf der Homepage die Formulare zur Anzeige der Beherbergungsbetriebe und für die zukünftige Steueranmeldung zu finden. Die gesamte Abwicklung der Steuervorgänge erfolgt digital. Das Formular für die Steueranmeldung kann ab Mitte Mai testweise genutzt werden. Es muss das Buchungszeichen 552022607937 verwendet werden. Es erfolgt dabei keine Festsetzung der Steuer.
Hinweise zu Verbesserungen des Systems, die während der Testphase erkennbar werden, nimmt die Stadtkämmerei gerne auf. Die Stadt gibt für alle Beherbergungsbetriebe einen wichtigen Hinweis: Gemäß der Satzung besteht für alle am 1. Juli 2026 bestehenden Beherbergungsbetriebe eine Anzeigepflicht. Diese muss bis spätestens bis zum 15. Juli 2026 erfolgen. Ein entsprechendes Formular ist online auf der Homepage der Stadt zu finden.
Bei Fragen steht die Abgabenabteilung der Stadtkämmerei der Stadt Ravensburg unter der E-Mail-Adresse citytax@ravensburg.de zur Verfügung. Eine weitere Möglichkeit sind die Online-Informationsgespräche, die angeboten werden. Der Link zur Anmeldung ist ebenfalls auf der Homepage zu finden.
Die City Tax, auch bekannt als Betten- oder Übernachtungssteuer, wird vom Übernachtungsgast in sogenannten Beherbergungsbetrieben erhoben. Als Beherbergungsbetrieb gilt, wer gegen Entgelt kurzfristige Übernachtungsmöglichkeiten bereitstellt. Dazu gehören neben Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Motels, Jugendherbergen auch Ferienwohnungen und Privatzimmer einschließlich solcher, die über Plattformen wie Airbnb angeboten werden. Zudem Camping- und Reisemobilplätze sowie vergleichbare Einrichtungen, die gegen Entgelt Übernachtungsmöglichkeiten anbieten.


