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Reservierung von Altkennzeichen ab 15. Juli möglich

Informationen aus dem Landratsamt. Archivbild: F.Enderle

Ab dem 22. Juli haben die Bürger/innen im Landkreis Ravensburg unabhängig von ihrem Wohnort die Möglichkeit, ihr Fahrzeug alternativ zum amtlichen Kennzeichen RV auch auf die Altkennzeichen SLG, ÜB oder WG zuzulassen. Bereits vorab können online unter www.rv.de (Rubrik Wunschkennzeichenreservierung und Altkennzeichen) gebührenpflichtige Reservierungen vorgenommen werden. Die Freischaltung erfolgt am 15. Juli im Laufe des Vormittags.

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Reservierungsanfragen per Telefon oder E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden. Die reservierten  Kennzeichen sind für 180 Tage geblockt und müssen nicht sofort abgeholt werden. Der Kreistag des Landkreises Ravensburg hatte am 19. November 2019 beschlossen, die Altkennzeichen SLG, ÜB und WG wiedereinzuführen. Das Bürgerbüro hat in den letzten Wochen intensiv daran gearbeitet, die  Wiedereinführung der Altkennzeichen trotz der momentanen Corona-Situation schnellstmöglich  umzusetzen. Die Herausforderung dabei: Die Umkennzeichnungen möglich zu machen, ohne dass dadurch höhere Wartezeiten für Kund/innen mit anderen dringenden Zulassungsvorgängen entstehen.

Im Ergebnis werden nun Termine für die Umkennzeichnung auf ein Altkennzeichen an allen Bürgerbüro-Standorten des Landkreises in Bad Waldsee, Leutkirch i.A., Ravensburg und Wangen i.A. über einen eigens dafür eingerichteten Kalender unter www.rv.de (Rubrik Wunschkennzeichenreservierung und Altkennzeichen) angeboten. Für die Abwicklung hat das Landratsamt zusätzliche Arbeitsplätze eingerichtet und das Bürgerbüro erhält vorübergehend personelle Unterstützung.

Die Altkennzeichen SLG, ÜB und WG ohne besondere Buchstaben- bzw. Zahlenkombinationen sind keine gebührenpflichtigen Wunschkennzeichen und werden ab dem 22. Juli nach Verfügbarkeit zufällig vergeben.

INFO
Weitere Informationen rund um die Wiedereinführung der Altkennzeichen gibt es unter
www.rv.de. Weiterhin gilt: Der persönliche Kundenkontakt ist nur mit Terminvereinbarung unter www.rv.de
möglich. Da es an den Standorten des Landratsamtes weiter Einlasskontrollen geben wird, werden Besucher/innen gebeten, ihre Terminbestätigung bereitzuhalten.

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