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OB Wahl in Weingarten: Stadtverwaltung plant zwei Termine im April 2022

Pressemitteilungen der Stadt Weingarten Archivbild: F.Enderle

Im kommenden Frühjahr sind die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weingarten aufgrund des Ausscheidens von Oberbürgermeister Markus Ewald aufgerufen, ein neues Stadtoberhaupt zu wählen. Laut Gemeindeordnung, darf sich der Rat erst nach der rechtskräftigen Entscheidung des Regierungspräsidiums über die Versetzung in den Ruhestand des amtierenden Oberbürgermeisters mit den umfänglichen Regularien der Wahl befassen. Dies wird voraussichtlich in der Sitzung am 24. Januar 2022 geschehen. Die formelle Bewerbungsphase für die Kandidatinnen und Kandidaten könnte – vorbehaltlich der Entscheidung des Rates – somit am 1. Februar 2022 beginnen.

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Der Gemeinderat wird sich voraussichtlich in seiner Sitzung am 24. Januar 2022 umfassend mit der Wahl der künftigen Oberbürgermeisterin bzw. des künftigen Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Weingarten befassen und die Ausschreibung beschließen.

Eine wichtige Richtlinie bei dem Wahlprozedere ist die Gemeindeordnung. Sie bestimmt u.a., dass die Wahlen spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle durchzuführen sind – im Falle Weingartens müssen die beiden Wahlgänge so bis spätestens Ende April terminiert werden. Sollte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. Januar 2022 grünes Licht geben, könnte die obligatorische Ausschreibung im Staatsanzeiger am 28. Januar erfolgen und die Bewerbungsphase zum 1. Februar starten.

Diese Daten bedürfen der finalen Abstimmung durch den Rat. Auch Punkte wie die Dauer der Bewerbungsphase und der Termin der städtischen Kandidatenvorstellung im Kultur- und Kongresszentrum sollen im Rahmen der Sitzung am 24. Januar 2022 beschlossen werden.

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