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Neue Tempolimits in Oberzell und Wernsreute

Symbolbild

Ab dem 7. September gelten auf der Ortsdurchfahrt Oberzell sowie im gesamten Ortsteil Wernsreute neue Geschwindigkeitsregelungen. Auf der Ortsdurchfahrt Oberzell wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von bislang 50 km/h auf 30 km/h herabgesetzt. Diese Regelung betrifft den gesamten Streckenabschnitt ab der Einmündung der Josef-Strobel-Straße bis hin zu den jeweiligen Ortsausgängen am Bahnhof und in der Bavendorfer Straße.

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Gleichzeitig tritt zum 7. September eine weitere Änderung in Kraft: Für den gesamten Ortsteil Wernsreute wird eine flächendeckende Tempo-30-Zone eingerichtet. Die Verwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um besondere Aufmerksamkeit und die Beachtung der neuen Geschwindigkeitsbegrenzungen.