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Ravensburg

Mit dem Autoführerschein auch A1-Motorräder fahren

Musterführerschein. Bild: Bundesdruckerei/Bundesministerium des Innern.

Die Motorradsaison ist bereits in vollem Gange. Seit Beginn des Jahres können auch erfahrene Autofahrer  Motorräder der Fahrerlaubnisklasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, mit dem Führerschein der Klasse  B fahren. Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 25 Jahren, der Besitz eines Führerscheins der Klasse B seit mindestens fünf Jahren und die Teilnahme an einer Fahrerschulung. Diese wird von Fahrschulen  angeboten und umfasst neun Unterrichtseinheiten je 90 Minuten in Theorie und Praxis. Eine Prüfung muss nicht abgelegt werden.

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Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird im Führerschein bei der Klasse B die Schlüsselzahl 196 eingetragen. Eine Erteilung der Klasse A1 erfolgt nicht. Die Berechtigung ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig und wird im Ausland nicht akzeptiert. Der Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 kann sowohl bei den Bürgermeisterämtern als auch an allen Standorten des Bürgerbüros des
Landkreises gestellt werden.

Dem Antrag müssen ein aktuelles biometrisches Lichtbild, die Unterschrift für den neuen Führerschein sowie die Bescheinigung über die Teilnahme an der Fahrerschulung beigelegt werden.

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