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Landratsamt teilt mit: Notbremse gilt ab Dienstag

Symbolbild: K.Enderle

Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfizierten an Corona pro 100.000 Einwohner liegt nun auch  m Landkreis Ravensburg seit drei Tagen in Folge über dem Wert von 100. Zum 27.03.2021 beträgt diese 103,0. Damit tritt auf Grundlage der Corona-Verordnung des Landes die sog. Notbremse ab Dienstag, 30.03.2021 mit zahlreichen Verschärfungen im Landkreis in Kraft.

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UPDATE: In der nachfolgenden Auflistung wurden die zunächst vom Landratsamt angekündigten Kontaktbeschränkungen wieder herausgenommen. Es bleibt also die allgemeine Regelung bestehen, dass sich fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen dürfen. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.

Laut Information des Landratsamtes Ravensburg gelten folgende Regelungen ab Dienstag.

  • Schließung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr
  • Schließung von Sportanlagen (innen und außen) für den Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen (z.B. Golf) ist weiterhin erlaubt. Gruppensport im Freien ist nicht mehr erlaubt. Es gelten die verschärften Kontaktbeschränkungen.
  • Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörende Person erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
  • Der Einzelhandel darf kein Click & Meet anbieten.
  • Schließung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen), mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege.
  • Friseure und Barbershops – soweit diese in der Handwerksrolle eingetragen sind –, dürfen weiter Friseurdienstleistungen erbringen. Bartpflege oder kosmetische Behandlungen sind allerdings nicht mehr erlaubt.
  • Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nur noch im Rahmen des Onlineunterrichts möglich.

„Es ist weiterhin sehr wichtig, dass wir uns alle an die geltenden Beschränkungen halten und unsere Kontakte auf ein Mindestmaß reduzieren.“

Dr. Honikel-Günther, Erster Landesbeamter Landkreis Ravensburg

Die Notbremse wird wieder aufgehoben, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg fünf Tage in Folge wieder unter dem Wert von 100 liegt. „Wir haben die Situation im Landkreis genau geprüft“, so der Erste Landesbeamte Dr. Honikel-Günther. Die Lage ist angespannt und diffus. Wir haben eine Vielzahl von einzelnen Ausbrüchen, so z.B. in Unternehmen, Schulen oder Kindergärten. Das Infektionsgeschehen ist nicht auf einzelne, klar abgrenzbare Ausbrüche zurückzuführen. Betroffen ist der gesamte Landkreis.

Die nun kommenden Verschärfungen stellen eine große Belastung für die Bürgerinnen und Bürger und auch die Unternehmen dar. Doch lässt die Situation keine andere Wahl. Die Verschärfungen sind erforderlich, um den steigenden Infektionszahlen entgegenzuwirken. Die Notbremse ist in der Corona-Verordnung des Landes so vorgesehen.

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