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Landkreis RVRavensburg

Gemeinsamer Antrag 2020 – Abgabefrist bleibt unverändert

Presseinformationen des Landwirtschaftsamtes Ravensburg. Bild: F.Enderle

Das Landwirtschaftsamt weist darauf hin, dass für die Abgabe des Gemeinsamen Antrags 2020 unverändert die Abgabefrist 15. Mai 2020 gilt. Gleiches gilt für gegebenenfalls erforderliche ergänzende Nachweise und Anlagen zum Komprimierten Gemeinsamen Antrag. Damit hat sich an den Vorgaben der vergangenen Jahre nichts geändert.

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Für Fragen im Zusammenhang mit der Erstellung des Gemeinsamen steht die FIONA-Hotline beim Landwirtschaftsamt am Standort Ravensburg (0751 – 85 6666) und Leutkirch (07561 – 9820 6699) zur Verfügung.

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