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Babybrei-Erpresser: Urteil ist rechtskräftig

Symbolbild: F.Enderle

Im sogenannten Babybrei-Erpresser-Prozess ist das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 12. Juni 2020 rechtskräftig. Der Angeklagte war von der 2. Großen Strafkammer unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Franz Bernhard wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung zu der Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Strafkammer hatte in diesem zweiten Verfahren nur noch über die Rechtsfolgen zu entscheiden.

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Nun hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen das Landgerichtsurteil mit Beschluss vom 23. Februar 2021 als offensichtlich unbegründet verworfen.

 

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