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Ravensburg

Widerspruch gegen die Weitergabe von Meldedaten möglich

Pressemitteilungen der Stadt Ravensburg Bild: F.Enderle

Die Stadt Ravensburg weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen Fällen der Weitergabe ihrer persönlichen Daten aus dem Melderegister widersprechen können. Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass Meldebehörden bestimmte Daten an öffentliche Stellen oder andere berechtigte Empfänger übermitteln dürfen. Wer dies nicht möchte, kann bei einzelnen Datenübermittlungen widersprechen.

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Der Widerspruch ist möglich gegen eine Datenübermittlung

  • bei Alters- und Ehejubiläen;
    bei runden Geburtstagen und Ehejubiläen dürfen ohne Widerspruch die Daten an Bürgermeister, Presse und auch ans Staatsministerium zur Ehrung durch den Ministerpräsidenten gegeben werden.
  • an Parteien und Wählergruppen zum Versand von Wahlwerbung vor einer Wahl
  • zur Information von Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bei Wahlen
  • an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften.

Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung kann mittels Online-Formular „Melderegister -Übermittlungssperre beantragen“ auf der städtischen Website unter www.ravensburg.de/onlinedienste oder postalisch an Stadt Ravensburg, Bürgeramt, Marienplatz 26, 88212 Ravensburg erfolgen und gilt unbefristet in die Zukunft.