rv-news.de
Mix-news

Weingarten erlässt Allgemeinverfügung

Pressemitteilungen der Stadt Weingarten Archivbild: F.Enderle

Die Stadt Weingarten weitet ihre Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus aus. Oberbürgermeister Markus Ewald hat am Freitagmittag eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen ab 200 Teilnehmern sowie zur Teilnehmerregistrierung und Meldepflicht von Veranstaltungen unter 200 Teilnehmern erlassen. Die Allgemeinverfügung tritt sofort in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

- Anzeige -
Jetzt bewerben!


Die Verfügung soll dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus möglichst zu verlangsamen und beinhaltet das sofortige Verbot von Veranstaltungen im gesamten Stadtgebiet mit 200 und mehr Teilnehmern. Bei allen gewerblichen oder öffentlich zugänglichen Veranstaltungen mit weniger als 200 Personen ist der Veranstalter laut Verfügung ab sofort verpflichtet, eine Teilnehmerliste der Besucher zu führen und die Veranstaltung verbindlich bei der Ortspolizeibehörde eine Woche vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen. Zur besseren Risikobewertung stellt die Stadt hierfür allen Veranstaltern ab sofort auf der städtischen Webseite einen Fragenkatalog zur Verfügung, der ausgefüllt der jeweiligen Veranstaltungsanmeldung beizufügen ist. Unmittelbar bevorstehende Veranstaltungen bis 22. März 2020 sind sofort bei der Ortspolizeibehörde anzuzeigen. Die Ortspolizeibehörde hält sich vor, in begründeten Einzelfällen auch Veranstaltungen mit Teilnehmer unter 200 Personen zu untersagen.

Die ausführliche Begründung sowie die vollständige Allgemeinverfügung kann ab sofort auf der Startseite der städtischen Homepage unter www.weingarten-online.de im hierfür eingerichteten Info-Bereich zum Coronavirus abgerufen und eingesehen werden. Hier steht ab sofort auch der Fragenkatalog für Veranstalter zum Download zur Verfügung.

Print Friendly, PDF & Email