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Vorbereitungen für Nikolausmarkt laufen weiter

Bild: Elke Obser

Hinter den Kulissen laufen schon seit Wochen die Planungen für den Nikolausmarkt in Weingarten. Wohlwissend, dass die Infektionszahlen dabei immer eine große Rolle spielen.

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Rund 50 liebevoll dekorierte Hütten und Stände bringen ein stimmungsvolles Weihnachtsdorf mitten in die Innenstadt. Mit Hintergrundmusik, hübsch dekorierten Hütten und kreativen Auslagen laden private Künstlerinnen und Künstler sowie Weingartens Vereine und Partnerstädte zum traditionellen Nikolausmarkt vom 2. bis 5. Dezember ein. Für ein sicheres Markterlebnis wird der Markt in zwei Bereiche aufgeteilt.

Vom Rathaus durch die Karlstraße bis zum Löwenplatz findet der weihnachtliche Kunsthandwerkermarkt statt. Private Hobbykünstler und Plätzchenbäckerinnen bieten ein liebevolles Angebot. Besucherinnen und Besucher können den Kunsthandwerkermarkt ohne 3-G-Nachweis besuchen.

Anders am Löwenplatz, dort laden Vereine und Partnerstädte im eingegrenzten 2-G-Bereich zum Verweilen und Genießen ein. Für den Zutritt am jeweiligen Tag erwerben die Besucher an der Hütte neben der Stadtbuchhandlung ein Einlassbändchen zum Unkostenbeitrag von 1 €, hinterlassen ihre Kontaktdaten oder checken mit der Luca-App am Eingang ein. Im separierten 2-G-Aufenthaltsbereich reicht das bewährte kulinarische Angebot der Vereine und Partnerstädte von herzhaften Suppen bis hin zu duftenden Waffeln. Auch wärmende Getränke wie Tees, Glühwein und Punsch sorgen für Wohlbehagen. Anstelle des beliebten Bühnenprogramms wird im gesamten Marktgebiet moderne weihnachtliche Musik gespielt.


INFORMATIONEN
Nikolausmarkt, Löwenplatz bis Rathaus
Donnerstag bis Sonntag, 02.-05. Dezember
Öffnungszeiten:
Donnerstag bis Samstag: 10 Uhr bis 20 Uhr
Sonntag: 11 Uhr bis 18 Uhr

Kunsthandwerkermarkt ohne 3-G-Kontrolle von Löwenplatz bis Rathaus.  Zutrittsbeschränkung mit 2G-Kontrolle im Aufenthaltsbereich am Löwenplatz. Im gesamten Veranstaltungsgebiet sind die allgemeingültigen Corona-Schutzmaßnahmen, wie Abstandsregelungen und Maskenpflicht einzuhalten.


 

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