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Weingarten

Versand der Wahlbenachrichtigungen gestartet

Pressemitteilungen der Stadt Weingarten Archivbild: F.Enderle

Die Weingartener Stadtverwaltung verschickt voraussichtlich ab Dienstag, 1. März 2022, die Wahlbenachrichtigungen für die OB-Wahl am 3. April 2022. Wer die Wahlbenachrichtigung erhalten hat und seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, kann damit die Briefwahlunterlagen beantragen.

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Die Stadt weist darauf hin, dass sie die Briefwahlunterlagen erst ab dem 21. März 2022 versenden beziehungsweise vor Ort im Wahlbüro ausstellen kann, da die Stimmzettel erst zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Hintergrund ist, dass der Gemeindewahlausschuss am 15. März über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet. Erst im Anschluss daran werden die Stimmzettel gedruckt.

Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 13. März 2022 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und sich vergewissern möchten, ob ein Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, können sich unter den Telefonnummern 0751 / 405-167 oder 405-364 informieren.

Das Wahlbüro im Erdgeschoss des Amtshauses, Kirchstraße 2, ist ab dem 21. März 2022 wie folgt geöffnet: Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 bis 16 Uhr.

Weitere Informationen rund um die OB-Wahl hat die Stadt Weingarten unter www.weingarten-online.de/ob-wahl zusammengestellt.

 

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