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Trotz 170 Verstößen zieht Polizei positive Osterbilanz

Bild: Kim Enderle

Eine überwiegend positive Bilanz zieht das Polizeipräsidium Ravensburg zu den Corona-Überwachungsmaßnahmen vom vergangenen Osterwochenende.

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Aufgrund des guten Wetters zog es erwartungsgemäß eine Vielzahl an Menschen an die frische Luft. Hierbei war festzustellen, dass sich die überwiegende Anzahl der Bürgerinnen und Bürger vorbildlich an die Vorgaben der Corona-Verordnung hielt, einzuhaltende Abstände berücksichtigte und nicht in Gruppen oder in gesperrten Bereichen unterwegs war.

Auch die zuvor angekündigten Überwachungsmaßnahmen aus der Luft mittels des Zeppelins bestätigten dieses Bild. Von Karfreitag bis Ostersonntag wurde täglich je ein Flug von etwa vier Stunden Dauer durchgeführt, der Flug am gestrigen Ostermontag musste nach etwas über zwei Stunden Flugzeit witterungsbedingt vorzeitig beendet werden. Insbesondere die Bodensee-Uferbereiche waren auffallend gering besucht. Die bestehenden Allgemeinverfügungen der einzelnen Bodenseegemeinden wurden von der Bevölkerung überwiegend beachtet und eingehalten.

Auch im Hinterland konnten keine größeren Personenansammlungen festgestellt werden. Die Landes- und Bundesstraßen waren zudem verkehrsmäßig auffallend schwach frequentiert. Die Landes- und Bundesstraßen waren zudem verkehrsmäßig auffallend schwach frequentiert, insbesondere entlang des Bodensees. In mehreren Fällen führten Beobachtungen aus der Luft zu bodengebundenen Überprüfungen. So wurde am Karfreitag-Nachmittag im Bereich des Graf-Zeppelin-Hauses in Friedrichshafen eine größere Gruppe von Menschen festgestellt, die im dortigen Bereich trotz des von der Stadt erlassenen Aufenthaltsverbots am Ufer lagerte. Durch die kontrollierenden Polizeibeamten wurden hier etwa zehn Platzverweise ausgesprochen, denen die Personen auch nachkamen.

Auch in Langenargen wurden am frühen Freitagabend mehrere Menschen am Bodenseeufer liegend festgestellt, bei denen zunächst unklar war, ob diese die angeordneten Mindestabstände zueinander
einhielten. Eine bodengebundene Kontrolle der etwa 20 Personen ergab hier keine
Beanstandungen, sodass ein polizeiliches Einschreiten nicht erforderlich war. Pro Flugtag wurde lediglich je etwa eine Hand voll Auffälligkeiten aus der Luft festgestellt und durch Kräfte am Boden überprüft.

Dennoch mussten im Zeitraum vom 11.04.2020 bis zum heutigen Vormittag im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Ravensburg etwa 170 Sachverhalte festgestellt werden, bei denen Personen sich nicht an die Vorschriften der Corona-Verordnung hielten. Zumeist handelte es sich bei den festgestellten Verstößen um Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen außerhalb der eigenen Familie, die teilweise miteinander feierten. Mitunter wurden auch bestehende Aufenthaltsverbote missachtet und abgesperrte Bereiche widerrechtlich betreten. In Einzelfällen wurde durch Eisdielen Eis an Laufkundschaft veräußert, obwohl Eisdielen explizit nicht unter die Regelungen derGastronomie zum erlaubten Verkauf außer Haus fallen.

Völlig unbelehrbar zeigte sich eine Fünfergruppe junger Männer, die am Sonntagnachmittag zum ersten Mal kurz vor 16 Uhr von der Polizei in der Unteren Seestraße in Langenargen festgestellt wurde, wie sie sich im öffentlichen Raum Musik hörte, Bier konsumierte und außerdem den Mindestabstand nicht einhielt. Der Gruppe wurde ein Platzverweis erteilt, außerdem wurden die Personalien zur Einleitung entsprechender Bußgeldverfahren erhoben. Ein 25-Jähriger beleidigte die eingesetzten Polizeibeamten hier bereits mehrfach.

Gegen 17.45 Uhr wurde die gleiche Gruppe von einer Polizeistreife an der Malerecke angetroffen, wie sie erneut und offenbar vorsätzlich gegen die Vorschriften der Corona-Verordnung verstieß. Hier setzte der 25-Jährige seine üblen Beleidigungen fort und deutete einen Flaschenwurf gegen die eingesetzten Polizeibeamten an. Er gelangt daher gesondert wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zur Anzeige. Außerdem werden alle fünf Männer aufgrund ihrer Uneinsichtigkeit wegen des Verstoßes gegen die Corona-Verordnung in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz bei der zuständigen Staatsanwaltschaft angezeigt.

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