Wie möchte ich medizinisch versorgt werden, wenn ich mich selbst nicht mehr äußern kann? Welche Behandlungen wünsche ich mir, welche nicht? Mit der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (GVP) unterstützt die Stiftung Liebenau ihre Bewohnerinnen und Bewohner dabei, diese wichtigen Fragen frühzeitig zu klären und selbstbestimmte Entscheidungen festzuhalten.
Gemeinsam vorsorgen
Wie wertvoll dieses Angebot sein kann, zeigt das Beispiel von Agathe Schmid, die seit drei Jahren im Haus der Pflege St. Ulrika in Mengen lebt. Im Rahmen der gesundheitlichen Versorgungsplanung wurde festgestellt, dass die Bewohnerin bislang keine Patientenverfügung erstellt hatte. Daraufhin informierte die Einrichtung ihre Tochter über das Beratungsangebot. Diese nahm Kontakt zu den GVP-Beratern in der Stiftung Liebenau auf und vereinbarte gemeinsam mit ihrer Mutter einen Termin.
In ausführlichen Gesprächen konnten die persönlichen Wünsche von Frau Schmid besprochen und dokumentiert werden. Da sie über keinerlei kognitive Einschränkungen verfügt, war es ihr möglich, ihre Vorstellungen selbst zu formulieren und eine Patientenverfügung zu erstellen. „Meiner Mutter war es wichtig, ihre eigenen Entscheidungen selbst festzuhalten und für die Zukunft vorzusorgen. Gleichzeitig gab die Beratung ihr und uns Sicherheit und Orientierung“, berichtet Tochter Daniela Maldera.
Anspruch auf Beratung
Solche Gespräche gehören zum festen Beratungsangebot der Stiftung Liebenau. Die gesundheitliche Versorgungsplanung basiert auf den gesetzlichen Grundlagen des § 132g SGB V und richtet sich an Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Ziel ist es, den persönlichen Willen für medizinische Krisensituationen oder die letzte Lebensphase zu ermitteln, zu dokumentieren und damit für den Ernstfall verfügbar zu machen.
„Es geht darum, Sicherheit zu schaffen und den Menschen die Gewissheit zu geben, dass ihre Wünsche respektiert werden“, erklärt Martin Ditz, der gemeinsam mit seiner Kollegin Ludmilla Zernickel und weiteren Kolleginnen und Kollegen die GVP-Beratung in den Häusern der Pflege der Stiftung Liebenau anbietet. Die Gespräche sind freiwillig und orientieren sich stets an den individuellen Werten, Vorstellungen und Bedürfnissen der Bewohner. Für gesetzlich Versicherte in den Einrichtungen ist die Beratung kostenfrei, da die Krankenkassen die Kosten übernehmen.
Individuell und rechtssicher
Die gesundheitliche Versorgungsplanung ist fest in den Geschäftsbereichen Pflege und Teilhabe der Stiftung Liebenau verankert. Qualifizierte Beraterinnern und Berater in beiden Bereichen begleiten die Bewohnerinnen und Bewohner in persönlichen Gesprächen und sprechen mit ihnen über Wünsche zur medizinischen Behandlung, pflegerischen Versorgung sowie zur seelsorgerischen Begleitung. Dabei werden, sofern gewünscht oder erforderlich, auch Angehörige und rechtliche Betreuer einbezogen.
Die Ergebnisse werden rechtssicher dokumentiert, beispielsweise in Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten oder Notfalldokumenten. So können Ärzte, Rettungsdienste und Pflegekräfte im Ernstfall schnell und im Sinne der betroffenen Person handeln. Besonderen Wert legt die Stiftung Liebenau auf Barrierefreiheit. Menschen mit Behinderungen wird durch Leichte Sprache oder unterstützte Kommunikation geholfen, ihre Wünsche und Vorstellungen selbstbestimmt einzubringen.
Entlastung für Angehörige und Mitarbeitende
Wenn Menschen ihren Willen frühzeitig dokumentieren, profitieren davon nicht nur die Betroffenen selbst. Auch Angehörige, Mitarbeitende und medizinisches Personal werden in schwierigen Entscheidungssituationen entlastet. Gerade in lebensbedrohlichen Akutsituationen kann eine klar formulierte Patientenverfügung helfen, Unsicherheiten zu vermeiden und den Willen der betroffenen Person zu respektieren. Die Stiftung Liebenau möchte deshalb möglichst viele Menschen dazu ermutigen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Mit ihren eigenen qualifizierten GVP-Beratern schafft sie dafür in ihren Einrichtungen verlässliche Ansprechpartnerinnen und -partner und unterstützt Bewohnerinnen und Bewohner dabei, selbstbestimmt Vorsorge für die letzte Lebensphase zu treffen.

