rv-news.de
Ravensburg

Stadtverwaltung befragt zum Mittelöschplatz

Presse- und Service Infos der Stadt Ravensburg. Archivbild: F.Enderle

Wie die Stadtverwaltung in der Sitzung vom Ausschuss für Umwelt und Technik am 06.05.2020 informiert hat, wird für Teile der Weststadt im Bereich Mittelöschplatz und Umfeld für das Jahr 2021 ein Förderantrag zur Aufnahme ins Städtebauförderungsprogramm gestellt.

- Anzeige -
Jetzt bewerben!


Um die Chancen für eine Aufnahme in das Förderprogramm zu erhöhen, hat der Gemeinderatsausschuss am 06.05.2020 den Beginn der sogenannten „vorbereitenden Untersuchungen“ nach § 141 Baugesetzbuch beschlossen. Diese Untersuchungen und Erhebungen sind durchzuführen, um ausreichende Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit von Sanierungsmaßnahmen.

Die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen hängt immer maßgeblich von der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer und der Bewohner sowie Mieter eines Sanierungsgebietes ab. Ob Baumaßnahmen an privaten Gebäuden und auf privaten Grundstücken durchgeführt werden, entscheiden letztendlich die betroffenen Eigentümer und Bewohner, die Stadt wird Gebäudeeigentümer sicher nicht zur Durchführung von Baumaßnahmen an ihren Gebäuden zwingen. Die Stadt will aber dafür Sorge tragen, dass Gebäudeeigentümer bei Durchführung von Baumaßnahmen zum Bestandserhalt und zur Sanierung von Gebäuden die Möglichkeit haben, Baukosten steuerlich erhöht nach § 7 h Einkommenssteuergesetz abzuschreiben und dass die Voraussetzungen geschaffen werden, dass in der Laufzeit einer Sanierungsmaßnahme (in der Regel nach Aufnahme bis zu 10 Jahren) auch Investitionen der Stadt in die Infrastruktur vom Bund und Land gefördert werden können.

Welche öffentlichen Baumaßnahmen und Infrastrukturmaßnahmen dann im Laufe der Jahre umgesetzt werden, entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der jeweiligen finanziellen Möglichkeiten der Stadt. Alle Haushalte und Gebäudeeigentümer erhalten ab Mitte Juni 2020 ein gesondertes Informationsschreiben und Fragebögen übersandt, in denen die Bewohner, Mieter, Gebäude- und Grundstückseigentümer Probleme, Mängel und Konflikte, Wünsche und Anregungen der Stadt bzw. dem mit den vorbereitenden Untersuchungen beauftragten Planungsbüro Roland Groß mitteilen können. Auf Wunsch werden nach Verteilung der Informationsschreiben vom Planungsbüro Groß Ortstermine oder Gesprächstermine im Zeitraum Mitte Juni – Ende September vereinbart unter Einhaltung der jeweiligen dann geltenden Coronavorschriften.

Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen erst der Beginn des Antragsverfahrens zur Aufnahme in ein Sanierungsprogramm beim Land darstellt. Die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen wird das gesamte Jahr 2020 erfordern. Weiter wird darauf hingewiesen, dass das jetzt festgelegte Untersuchungsgebiet nicht die Festlegung eines später förmlich festzulegenden Satzungsgebietes bedeutet.

Es kann durchaus sein, dass Bereiche aus dem Untersuchungsgebiet nicht in das im Gemeinderat förmlich festzulegende Sanierungsgebiet aufgenommen werden. Nach Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen wird zu deren Ergebnissen eine öffentliche Informationsveranstaltung voraussichtlich im 1. Quartal 2021 stattfinden. Erst nach Aufnahme in ein Förderprogramm ist ein Satzungsbeschluss für die Ausweisung des Sanierungsgebietes mit der Festlegung der abschließenden Gebietsabgrenzung und Entscheidungen zur Förderung von ersten städtischen und privaten Bauprojekten im Gemeinderat möglich.

Print Friendly, PDF & Email