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Ravensburg

Stadt unterstützt Unternehmen mit eigenen Hilfen

Presse- und Service Infos der Stadt Ravensburg. Archivbild: F.Enderle

Die Coronakrise trifft die Unternehmen und Gastronomiebetriebe in Ravensburg in noch nie dagewesenem Ausmaß. Bund und Land helfen mit Milliardenbeträgen. Die Fördermöglichkeiten laufen gerade an. Die Stadt Ravensburg unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten vor Ort ihre Unternehmen ebenfalls mit eigenen Hilfen.

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Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp: „Wir setzen ein Zeichen. Wir helfen unseren Unternehmen, weil wir wollen, dass sie morgen auch noch da sind und unseren Wohlstand und Arbeitsplätze sichern.“ So gewährt die Stadt den Ravensburger Unternehmen eine Reihe von Unterstützungen:

Gewerbesteuerstundungen möglich
Die Stadt gewährt zinslose Stundungen von Gewerbesteuervorauszahlungen. Die Stundung gilt für drei Monate. Anträge können bis zum 31.12.2020 direkt bei der Stadtkämmerei gestellt werden.

Sondernutzungsgebühren werden für April nicht erhoben
Die Sondernutzungsgebühren für die Nutzung von öffentlichen Flächen durch Handel und Gastronomie werden für den Monat April nicht erhoben. Die Stadt verzichtet auf diese Einnahmen gänzlich. Ab Mai sind Stundungen möglich.

„Wir helfen unserer Wirtschaft, wo wir können. Lasst uns zusammenstehen, dann meistern wir die Situation“

Oberbürgermeister Daniel Rapp

Stadt verzichtet auf Pacht ihrer Gewerbeimmobilien für den Monat April
Im April wird die Stadt ebenfalls keine Pacht für die Mieter ihrer Gewerbeimmobilien verlangen. Die Unternehmen sind mit zum Teil enormen Einnahmeausfällen konfrontiert. Insbesondere den kleineren Unternehmen macht dies zu schaffen.

Viele Einzelhändler und Gastronomen, aber auch Gewerbebetriebe, sind Mieter oder Pächter von Gebäuden oder Räumen. Die Stadt appelliert an die Eigentümer von Gewerbeimmobilien, ihre Mieter ebenfalls nach allen Kräften zu unterstützen, sei es durch Stundungen oder Mietpreisvergünstigungen oder sogar Erlasse.

Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp: „Ich appelliere an alle Vermieter von Gewerbeimmobilien ihren Mietern unter die Arme zu greifen. Lasst uns nun zusammenstehen. Es ist wichtig für Ravensburg, diese Unternehmen nicht zu verlieren. Solidarität ist unser Schlagwort. Bitte helfen Sie Ihren Gewerbemietern, soweit Sie es können.“

Keine Säumniszuschläge
Säumniszuschläge, also Zuschläge für verspätete Zahlungen an die Stadt, werden für den Zeitraum 13.03.2020 bis 31.12.2020 von Unternehmen, Handel und Gastronomie nicht verlangt, wenn ein Stundungsantrag gestellt oder Ratenzahlung mit der Stadtkämmerei der Stadt Ravensburg vereinbart wird.

Stundungen allgemein möglich
Anträge auf zinslose Stundungen allgemein werden bis zum 31.12.2020 genehmigt. Dazu müssen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Unternehmen dargestellt werden.

Vollstreckungsmaßnahmen werden ausgesetzt
Vollstreckungen werden auf Antrag bei der Stadtkämmerei bis zum 31.12.2020 ausgesetzt, wenn das Unternehmen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen ist.

Bei Fragen der Ravensburger Unternehmen steht die Stadtkämmerei der Stadt Ravensburg unter Telefon 0751/82-191 zur Verfügung.

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