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Stadt erinnert an Räum- und Streupflicht

Archivbild: F.Enderle

Nicht nur der städtische Betriebshof ist bei Schnee und Eisglätte im Einsatz, auch die Bürger und Gewerbetreibenden halten zurzeit Schneeschaufel und Splitt bereit. Die Stadtverwaltung nimmt die winterliche Wetterlage zum Anlass, alle Hauseigentümer auf ihre Pflichten im Winterdienst hinzuweisen.

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So sind die Regeln: Straßenanlieger sind verpflichtet, Gehwege oder Fahrbahnränder werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr bis jeweils 20 Uhr von Schnee und Eis freizuhalten. Gehwege sind entlang der jeweiligen Grundstücksgrenze oder, wenn kein Gehweg vorhanden, ein Streifen entlang des Fahrbahnrandes auf einer Breite von einem Meter zu räumen und zu streuen. Auf gemeinsam genutzten Geh-/ Radwegen ist ein 1,5 Meter und im Bereich von Fußgängerzonen ein zwei Meter breiter Streifen von Schnee und Eis freizuhalten. Als Streumaterial darf nur in Ausnahmesituationen Streusalz verwendet werden. Im Normalfall ist abstumpfendes Streumaterial, vorzugsweise Splitt zu benutzen. Haushaltsübliche Mengen an Splitt können den von der Stadt aufgestellten Splittbehältern entnommen werden.

INFORMATIONEN
Die Stadt hat ein Informationsblatt zum Winterdienst herausgegeben, es kann auf der städtischen Homepage www.ravensburg.de (einfach Stichwort „Winterdienst“ bei der Suche eingeben) heruntergeladen werden

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