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Saisonstart bei den verkaufsoffenen Sonntagen

Archivbild: F.Enderle

Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) hat eine Übersicht mit den Terminen der regionalen verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2025 herausgegeben. Die Übersicht bietet den örtlichen Handels- und Gewerbevereinen sowie den Händlern die Chance der besseren Koordinierung ihrer Öffnungszeiten an den jeweiligen Standorten. Den Saisonauftakt machen Bad Wurzach am 23. März sowie Ravensburg, Überlingen und Bad Saulgau am 6. April.

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Während das Shoppen im Internet rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche möglich ist, dürfen stationäre Geschäfte nur an maximal drei Sonntagen im Jahr öffnen. Die Öffnung der Geschäfte ist nur dann möglich, wenn an diesen Sonntagen ein besonderes Fest, ein Markt oder eine Messe stattfindet. Verkaufsoffene Sonntage beleben die Innenstädte und bieten den dort ansässigen Einzelhandelsbetrieben die Möglichkeit, neue Kunden, insbesondere Familien, aus einem erweiterten Einzugsbereich zu erreichen. Sie sind deshalb für diese Betriebe besonders wichtig. Von den 87 Kommunen in der IHK-Region mit den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis haben in diesem Jahr 16 Kommunen die Durchführung von insgesamt 25 verkaufsoffenen Sonntagen gemeldet (Stand: 15. März 2025). In Gammertingen (Landkreis Sigmaringen) sind eventuelle Einkaufssonntage noch in der Planung.

In der Region Bodensee-Oberschwaben beträgt die potenziell für den Einzelhandel zur Verfügung stehende Kaufkraft der über 651.000 Einwohner 5,01 Milliarden Euro. Somit stehen jedem Einwohner rein rechnerisch rund 7.800 Euro pro Jahr zur Verfügung – Geld, um das unter anderem die 4.200 stationären Einzelhandelsunternehmen in der IHK-Region im Wettbewerb stehen. „Verkaufsoffene Sonntage sind ein wichtiges Marketinginstrument für den stationären Einzelhandel“, sagt Bernhard Nattermann, Referent für Handel in der IHK Bodensee-Oberschwaben. „Je mehr Geschäfte den verkaufsoffenen Sonntag nutzen, umso attraktiver ist der jeweilige Standort für Käufer, Anwohner und Touristen.“

Der Einzelhandel vor Ort sichert Arbeits- und Ausbildungsplätze und fördert die Aufenthaltsqualität in den Innenstädten. Um im Wettbewerb mit dem Online-Handel bestehen zu können, müsse der stationäre Einzelhandel die Kunden mit besonderen Events und Veranstaltungen in die Innenstädte locken, so die IHK.

An den verkaufsoffenen Sonntagen dürfen die Geschäfte fünf zusammenhängende Stunden öffnen und müssen spätestens um 18 Uhr schließen. Eine Pflicht zur Öffnung der Geschäfte an den verkaufsoffenen Sonntagen besteht nicht.

INFO: Die aktuelle IHK-Übersicht ist nach Landkreisen aufgeteilt und alphabetisch nach Orten gelistet sowie chronologisch nach Datum sortiert und kann unter www.ihk.de/bodensee-oberschwaben, Nummer 6504318, abgerufen